Prozesse

Fahrlässige Tötung eines Ersthelfers - Gericht prüft

Ein Ersthelfer stirbt nach einem nächtlichen Folgeunfall. Der Fahrer eines Transporters wird deswegen zu drei Jahren Haft verurteilt. Nun prüft die nächste Instanz diese Strafe.

Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild
Eine Figur der blinden Justitia.

Darmstadt (dpa/lhe) - Weil er einen Ersthelfer auf der Autobahn 3 getötet und weitere Menschen verletzt haben soll, steht ein 40 Jahre alter Mann an diesem Dienstag (9.00 Uhr) vor dem Landgericht Darmstadt. Laut Staatsanwaltschaft und Polizei war der alkoholisierte Transporter-Fahrer am 8. Mai 2022 um 4.30 Uhr mit rund 120 Stundenkilometern in eine Unfallstelle hineingefahren. Er verursachte zwischen der Abfahrt Kelsterbach und dem Mönchhofdreieck einen Folgeunfall und soll einen Ersthelfer getötet und acht Menschen verletzt haben.

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Das Landgericht verhandelt in zweiter Instanz. Der Angeklagte wurde am 1. Februar 2023 vom Amtsgericht Groß-Gerau wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Angeklagter und Staatsanwaltschaft haben Berufung eingelegt.