Prozess

Blüten auf dem Weihnachtsmarkt: Bewährungsstrafe

Eine Strafgesetzbuch liegt in einem Sitzungssaal. Foto: Nicolas Armer/dpa/Symbolbild
Eine Strafgesetzbuch liegt in einem Sitzungssaal.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Er wollte mit zwei gefälschten Fünfzig-Euro-Banknoten auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt einkaufen. Deshalb ist ein 24 Jahre alter Mann am Donnerstag vom Amtsgericht Frankfurt zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Während eine Bonbonverkäuferin die Blüte im Dezember 2022 nicht erkannt und angenommen hatte, benachrichtigte die Verkäuferin einer Glaskugel den Sicherheitsdienst des Marktes. Im Auto des Mannes wurden daraufhin von der Polizei noch 69 weitere falsche Scheine sichergestellt.

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Vor Gericht legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab. Er habe das Falschgeld aus dem Ausland mitgebracht. Weil er aufgrund fehlender Sprachkenntnisse keine legale Arbeit in Deutschland bekommen habe, habe er versucht, sich mit den gefälschten Banknoten über Wasser zu halten. Mittlerweile verfüge er allerdings in der Schweiz über einen festen Wohnsitz. Für Gericht und Staatsanwaltschaft war dies der Anlass, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.