Gerichtsprozess

Frühere Partnerin von Feldmann zu Geldstrafe verurteilt

Minijob ohne Gegenleistung: Die Noch-Ehefrau des Frankfurter Ex-Oberbürgermeisters Feldmann muss eine Geldstrafe zahlen. Sie soll sich der Beihilfe zur Untreue schuldig gemacht haben.

Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Die Noch-Ehefrau des Frankfurter Ex-Oberbürgermeisters Peter Feldmann ist wegen Beihilfe zur Untreue verurteilt worden. Sie muss 3300 Euro Strafe bezahlen - berechnet aus 110 Tagessätzen zu 30 Euro, wie eine Sprecherin des Frankfurter Amtsgerichts nach dem Urteil am Montag sagte. Zudem würden 10.800 Euro, die sie zu Unrecht eingenommen habe, eingezogen werden.

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Das Gericht hatte der 37-Jährigen vorgeworfen, dass sie einen Schein-Minijob bei der Arbeiterwohlfahrt (Awo) im Kreisverband Wiesbaden gehabt habe. Konkret sah es die Amtsrichterin als erwiesen an, dass sie zwischen November 2014 und April 2017 bei der Awo zum Schein als «Betreuerin» beschäftigt war. Obwohl sie keine Arbeitsleistungen erbracht habe, seien ihr 13.500 Euro an Entgelt zugegangen, so das Gericht. Dies erfülle den Tatbestand der Beihilfe zur Untreue, hieß es.

Im vergangenen Jahr war ihr deshalb ein Strafbefehl in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 50 Euro zugestellt worden. Die frühere Partnerin des Ex-Stadtoberhaupts hatte Einspruch erhoben, daher war es zu der Gerichtsverhandlung gekommen. Während das Gericht die Strafe geringfügig milderte, forderte die Staatsanwaltschaft 140 Tagessätze. Die Verteidigung hatte dagegen einen Freispruch beantragt. Die Angeklagte hatte zu dem Vorwurf geschwiegen. Sollte das Urteil Bestand haben und rechtskräftig werden, wäre sie vorbestraft.

Vor dem Amtsgericht hatten an den drei Verhandlungstagen insgesamt sechs Zeugen ausgesagt. Unter anderem war auch der Vorsitzende Richter des Landgerichts als Zeuge vernommen worden.

Peter Feldmann selbst war im November 2022 von den Bürgerinnen und Bürgern abgewählt worden. Der 64-Jährige hatte wegen seiner engen Beziehungen zur Arbeiterwohlfahrt und diverser Ausrutscher das Vertrauen verspielt. Wenig später wurde er wegen Vorteilsannahme vom Frankfurter Landgericht zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.