Cannabis

Gastronomen können Joints verbieten

Seit Ostermontag dürfen Erwachsene unter Auflagen Cannabis besitzen und konsumieren. Auch in Hessens Biergärten und Straßencafés? Wer hat hier das letzte Wort?

Ein Mann ascht in einer Raucherkneipe seine Zigarette ab. Foto: Axel Heimken/dpa
Ein Mann ascht in einer Raucherkneipe seine Zigarette ab.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Obwohl Cannabiskonsum für Erwachsene seit Ostermontag mit Einschränkungen bundesweit erlaubt ist, können auch in Hessen Gastronomen ihren Gästen in Raucherräumen, Biergärten und auf Außenterrassen Joints verbieten. Darauf weist der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hin. Gastronomen könnten dies mit ihrem Hausrecht jeweils selbst entscheiden, sagte ein Sprecher des Dehoga Hessen in Wiesbaden der Deutschen Presse-Agentur.

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Auch nach dem neuen Gesetz könnten Probleme auftreten, beispielsweise weil der Konsum von Cannabis unmittelbar neben Minderjährigen weiterhin strikt untersagt sei. «Wenn ich einen familienfreundlichen Betrieb mit Biergarten und Spielplatz hätte, würde ich mir ein Verbot auch überlegen», sagte der Dehoga-Sprecher.

Sein Verband spreche keine generellen Empfehlungen für die Mitgliederbetriebe aus. «Bei Fragen können sie sich aber natürlich an uns wenden, dafür sind wir ja da», ergänzte der Sprecher. Ob Gaststätten und Restaurants in Hessen spezielle Hinweise zu Cannabis entwickeln, Schilder aufhängen oder Aufkleber bestellen, wird sich wohl erst noch zeigen.