Urteil

Geldstrafe: Behinderte Fußgängerin tödlich eingeklemmt

Ein Busfahrer verursacht kaum mit Schrittgeschwindigkeit einen tragischen Unfall. Er ist ein Berufsanfänger und das Opfer in seinem Verhalten beeinträchtigt.

Die Leuchtschrift «Unfall» auf dem Dach eines Polizeiwagens. Foto: Carsten Rehder/dpa/Symbolbild
Die Leuchtschrift «Unfall» auf dem Dach eines Polizeiwagens.

Rüdesheim (dpa/lhe) - Mit zwei bis vier Kilometern pro Stunde hat ein Bus im Rheingau eine behinderte Fußgängerin gegen einen Mauerpfosten gedrückt und tödlich verletzt - nun ist der Fahrer zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Wegen fahrlässiger Tötung muss der dreifache Familienvater 150 Tagessätze à 13 Euro, also 1950 Euro zahlen, wie Richter Hubertus Jung am Donnerstag im Amtsgericht Rüdesheim sagte.

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Der 52 Jahre alte Busfahrer war nach eigener Aussage im November 2022 bei einer Leerfahrt beim Abbiegen von der Hauptstraße in Oestrich-Winkel nach rechts in eine Seitenstraße wegen eines entgegenkommenden Transporters auf den Gehsteig ausgewichen. Dabei habe er die 42 Jahre alte Fußgängerin übersehen. Die wegen Sauerstoffmangels bei ihrer Geburt im Verhalten beeinträchtigte Frau klopfte noch vergeblich gegen den Bus. Sie starb an der Unfallstelle.

Laut Jung war es kein Augenblicksversagen. Der Busfahrer habe genug Zeit gehabt, um die Fußgängerin wahrzunehmen, habe sich aber von dem Transporter zu sehr ablenken lassen. Der 52-Jährige sagte, er habe erst kurz vor dem Unfall angefangen, als Busfahrer zu arbeiten, und zunächst zur Einarbeitung auch nur begleitet von einem Kollegen. Der Unfalltag sei sein erster Arbeitstag allein gewesen - auf einer ihm neuen Route mit dem elf Tonnen schweren Bus: «Ich war verwirrt.» Laut einem Gutachten hätte er an der engen Unfallstelle erst stoppen, das Wegfahren anderer Fahrzeuge abwarten und dann weiter ausholen können.

Der 52-Jährige entschuldigte sich im Gerichtssaal beim Vater des Opfers: «Ich bedauere das sehr.» Der Vater sagte als Zeuge, er habe seine Tochter verloren, sprach aber von einem «tragischen Unglück natürlich ohne Absicht: Ich verzeihe Ihnen.» Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger Hans-Werner Kanthak kündigte einen Verzicht auf Rechtsmittel an.