Impfstoffhersteller

Auftakt am Landgericht Rottweil: Mann klagt gegen Biontech

Ein 58-Jähriger erblindet auf dem rechten Auge fast vollständig. Er glaubt, dass seine Corona-Impfung die Ursache dafür war. Nun hat die Verhandlung seiner Klage gegen Biontech in Rottweil begonnen.

Ein Mitarbeiter der Corona-Impfaktion bereitet Biontech Dosen vor. Foto: Lino Mirgeler/dpa
Ein Mitarbeiter der Corona-Impfaktion bereitet Biontech Dosen vor.

Rottweil (dpa/lsw) - Vor dem Landgericht Rottweil hat am Montag die Verhandlung um eine Schadenersatzklage gegen Biontech begonnen. Ein 58-Jähriger wirft dem Unternehmen vor, einen gesundheitlichen Schaden von einer Corona-Impfung erlitten zu haben. Er sei deswegen auf dem rechten Auge fast vollständig erblindet. Der Zivilprozess ist einer der ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland.

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Der 58-Jährige verlangt 150.000 Euro Schmerzensgeld. Zudem soll festgestellt werden, dass Biontech zum Ersatz von möglichen materiellen Schäden verpflichtet wird.

Seine erste Impfdosis erhielt der Mann im Mai 2021, die zweite im Juni. Schon einen Tag darauf habe er Wortfindungsstörungen und Konzentrationsprobleme gehabt, schilderte er vor Gericht.

Am Tag nach der Impfung habe er mit seiner Schwester gefrühstückt, sie hätten sich über die Fußball-Europameisterschaft unterhalten wollen. «Mir sind keine Namen mehr eingefallen zu unseren Spielern», schilderte der 58-Jährige vor Gericht. Diese Symptome seien zwar besser geworden, aber nicht vollständig weg. Später habe man einen Augeninfarkt bei ihm diagnostiziert. Dadurch sei seine Sehkraft inzwischen bei nur noch drei Prozent. Die gesundheitlichen Probleme schränkten ihn im täglichen Leben und bei Jobsuche ein.

Der Vorsitzende Richter erläuterte einige Überlegungen zu dem Fall - danach dürfte es schwierig für den Kläger werden, Erfolg zu haben. Unter anderem wies der Richter darauf hin, dass eine behördliche Zulassung für den Impfstoff vorlag. Sei das Nutzen-Risiko-Verhältnis positiv, bestehe kein Anspruch auf Schadenersatz.

Die Klägerseite argumentierte, beim Nutzen-Risiko-Verhältnis müsse der heutige Wissensstand berücksichtigt werden. Außerdem habe es nur eine vorläufige Zulassung für den Impfstoff gegeben, als sein Mandant geimpft worden sei, erklärte der Anwalt des 58-Jährigen. Danach sei der Impfstoff verändert worden.

Eine gütliche Einigung lehnte das Mainzer Unternehmen dem Richter zufolge bislang ab. Biontech hält den Vorwurf des Mannes für unbegründet, wie eine Sprecherin vor der Verhandlung mitgeteilt hatte.

Nun wird im schriftlichen Verfahren weiterverhandelt. Eine Entscheidung könnte das Gericht Ende September verkünden.