Terrororganisation

IS-Sympathisant zu Bewährungsstrafe verurteilt

Ein 19-Jähriger radikalisiert sich im Internet und will am bewaffneten Kampf des «Islamischen Staats» Syrien teilnehmen. Jetzt fiel ein Urteil gegen ihn.

Ein Schild mit der Aufschrift «Landgericht - Amtsgericht» ist an der Fassade des Gerichtsgebäudes angebracht. Foto: Arne Dedert/dpa
Ein Schild mit der Aufschrift «Landgericht - Amtsgericht» ist an der Fassade des Gerichtsgebäudes angebracht.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Ein 19 Jahre alter Sympathisant der Terrororganisation «Islamischer Staat» (IS) ist am Mittwoch vom Landgericht Frankfurt zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Zudem verbot die Jugendstrafkammer dem Verurteilten, Deutschland ohne vorausgegangene Erlaubnis der Polizei zu verlassen. Der Heranwachsende hatte sich Ende 2022 im Internet radikalisiert und war deshalb im März vergangenen Jahres mit dem Auto Richtung Syrien aufgebrochen. Sein Begleiter war jedoch eine Verbindungsperson der Polizei, sodass es noch vor der deutsch-österreichischen Grenze bei Passau zur Festnahme kam.

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In dem seit Anfang Dezember laufenden Prozess hatte der seit seiner Festnahme inhaftierte Mann ein Geständnis abgelegt und von einer «großen Dummheit» gesprochen, die er begangen habe. Er versprach, zu seinen Eltern ins Rhein-Main-Gebiet zurückzukehren und wieder das Gymnasium zu besuchen.

Das Gericht verurteilte den 19-Jährigen wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Sein Tatbeitrag bewege sich allerdings «am unteren Rand» dieses Tatbestandes, hieß es im Urteil. So habe der Angeklagte nicht über Waffen verfügt. Die Verbindungsperson war auf den Angeklagten gekommen, nachdem dieser in diversen Internet-Chats Hinrichtungsfantasien geäußert hatte. Konkrete Vorbereitungen zu einer von ihm erwähnten «Tötung von 500 Ungläubigen» aber konnte die Staatsanwaltschaft im Vorfeld des Prozesses nicht feststellen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte eine zweieinhalbjährige Haftstrafe beantragt. (AZ 6440 Js 237984/22)