Amtsgericht Kassel

Brandstiftung: Junger Feuerwehrmann für schuldig befunden

Um später beim Löschen helfen zu können, hat ein junger Feuerwehrmann aus Nordhessen drei Brände gelegt. Die Taten räumte der 19-Jährige jetzt vor dem Amtsgericht Kassel ein. Er habe als neues Mitglied einer Feuerwehr-Gruppe seine Teamfähigkeit beweisen wollen.

Feuerwehrleute stehen zusammen, um den Einsatz zu besprechen. Foto: David Inderlied/dpa/Symbolbild
Feuerwehrleute stehen zusammen, um den Einsatz zu besprechen.

Kassel (dpa/lhe) - Ein junger Feuerwehrmann aus Nordhessen hat drei Feuer gelegt, um sich anschließend an den Löscharbeiten beteiligen zu können. Das Amtsgericht Kassel hat den 19-Jährigen am Mittwoch der dreifachen Brandstiftung für schuldig befunden. Die Richter setzten die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe für zwei Jahre auf Bewährung aus. Der Angeklagte wird während dieser Zeit der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers unterstellt. Sollte er innerhalb der zwei Jahre gegen Bewährungsauflagen verstoßen, kann das Gericht in einem neuen Verfahren eine Jugendstrafe verhängen.

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Die Kammer habe nicht mit Sicherheit feststellen können, ob in den Straftaten des Jugendlichen schädliche Neigungen von einem Umfang hervorgetreten sind, dass eine Jugendstrafe erforderlich sei, erklärte der Vorsitzende Richter. Zuvor hatte der 19-Jährige eingeräumt, im Oktober und November 2022 ein Bücherhaus sowie einen Stapel Holzstämme angezündet zu haben. Zudem gestand er, eine Mülltonne an einer Schutzhütte in Brand gesteckt zu haben. Das Feuer hatte später auf die Holzhütte übergegriffen.

Er habe aufgrund eines Wohnortwechsels auch die Freiwillige Feuerwehr gewechselt, erklärte der Angeklagte am Mittwoch. «Ich hatte Sorge, dass ich da keinen Anschluss finde.» Bei seiner vorherigen Feuerwehr sei er sehr engagiert und in der Einsatzabteilung sowie der Jugendfeuerwehr aktiv gewesen. Das sei ihm - auch vor dem Hintergrund familiärer Probleme - immer eine große Stütze gewesen. «Das ist durch den Wechsel weggebrochen», schilderte er.

Bei den auf die Brandstiftungen folgenden Einsätzen habe er den neuen Kameraden seine Teamfähigkeit beweisen wollen. «Ich hatte das Gefühl, damit zeigen zu können, dass ich als Neuling in der Gruppe funktioniere.» Vor der ersten Brandstiftung habe er mit ihr keinen regulären Einsatz gehabt.

Bei den Taten habe er unter Alkoholeinfluss gestanden, erläuterte er und berichtete von einem früheren Alkoholproblem sowie einem Entzug. Der Wechsel des Wohnortes und der Arbeitsstelle sowie der Stress allgemein hätten dazu geführt, dass er ab und an wieder getrunken habe. «Das ist mir alles zu viel geworden.» Er sei bei den Brandstiftungen angeheitert und gedankenlos gewesen.

Der 19-Jährige erklärte, er habe bei jeder Tat sichergestellt, dass sich weder Menschen noch Wohnhäuser in der Nähe des Brandortes befunden hätten. Er habe niemandem schaden wollen, betonte er. Er wisse, dass seine Taten falsch gewesen seien, er mit ihnen großen Sachschaden verursacht und der Feuerwehr geschadet habe. Dafür entschuldige er sich.

«Ein Feuerteufel sind Sie nicht», sagte der Vorsitzende Richter. Im Gegenteil habe der Angeklagte bislang großes soziales Engagement gezeigt und sei beliebt. «Sie können die Anerkennung erfahren, die Sie brauchen. Dazu müssen Sie nicht so etwas tun», sagte er an den 19-Jährigen gewandt. Er hoffe, dieser bleibe weiter stabil und arbeite die Probleme auf, die er mit sich herumtrage. Diese Entwicklung wolle sich das Gericht zwei Jahre anschauen.

Insgesamt entstand bei den Bränden ein Schaden von mehr als 17 000 Euro. Diesen habe der Angeklagte nach Kräften wieder gutzumachen, möglichst in Form eines Täter-Opfer-Ausgleichs, ordnete der Richter an.

Da der Angeklagte die Taten als Heranwachsender begangen hatte, wurde der Fall vor dem Jugendschöffengericht verhandelt. Das Gericht stützte sich bei seiner Entscheidung auf das Jugendgerichtsgesetz (Paragraf 27). Darin heißt es, dass ein Richter die Schuld eines Jugendlichen feststellen, die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe aber für eine zu bestimmende Bewährungszeit aussetzen kann.

Sowohl die Staatsanwaltschaft Kassel als auch die Verteidigung hatten auf eine einjährige Jugendstrafe zur Bewährung plädiert. Beide Seiten erklärten später, auf Rechtsmittel zu verzichten. Damit ist das Urteil rechtskräftig.