Verfassung

Klage gegen politische Beamte an LKA-Spitze unzulässig

Wiesbaden (dpa/lhe) - Der Hessische Staatsgerichtshof hat eine Klage der Landtagsopposition von SPD und FDP gegen die Besetzung des Chefpostens beim Landeskriminalamt mit einem politischen Beamten als unzulässig zurückgewiesen. «Der Normenkontrollantrag enthält keine hinreichend substantiierte Darlegung eines Verstoßes gegen Bestimmungen der Hessischen Verfassung und berücksichtigt die einschlägige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs nicht ausreichend», teilte der Staatsgerichtshof am Freitag in Wiesbaden mit.

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Die Fraktionen von SPD und FDP wollten mit ihrer Klage verhindern, dass die LKA-Spitze mit einem politischen Beamten besetzt wird. Ein Ende 2021 im Landtag beschlossenes Gesetz ist nach ihrer Ansicht verfassungswidrig. Politische Beamte können jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, auch ohne Begründung. Die Opposition befürchtet, dass dies eine besondere Abhängigkeit von der politischen Führung schafft.

Wie der Staatsgerichtshof erläuterte, bezieht sich der Antrag von SPD- und FDP-Fraktion unter anderem auf einen Artikel im Grundgesetz. Diese Bestimmung sei als Bundesrecht kein unmittelbarer Prüfungsmaßstab für den Hessischen Staatsgerichtshof. Eine Aussage dazu, ob der Antrag begründet ist, werde nicht getroffen.

Die AfD-Landtagsfraktion hatte gegen die Besetzung der LKA-Spitze mit einem politischen Beamten ebenfalls eine Klage beim Staatsgerichtshof eingereicht. Über diesen Normenkontrollantrag sei noch nicht entschieden worden, teilte der Staatsgerichtshof mit.