Landgericht Kassel

Lebenslange Haftstrafe nach versuchtem Auftragsmord

Um zu vertuschen, dass er mehr als 200.000 Euro veruntreut hat, hat ein 56-Jähriger zwei Mal den Mord an seinem Geschäftspartner in Auftrag gegeben. Das Landgericht Kassel verurteilte jetzt den Mann und einen weiteren Angeklagten.

Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild
Eine Figur der blinden Justitia.

Kassel (dpa/lhe) - Weil er zwei Mal seinen Geschäftspartner töten lassen wollte, ist ein 56-Jähriger zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Kassel sprach den Mann am Dienstag wegen zweifachen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung sowie gewerbsmäßiger Untreue in 239 Fällen schuldig. Der Vorsitzende Richter Erik Geisler attestierte dem Angeklagten eine «unglaubliche kriminelle Energie.» Neben der Haftstrafe ordnete er die Einziehung des veruntreuten Geldbetrages an.

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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann, der als angestellter Geschäftsführer in dem Unternehmen des Opfers im nordhessischen Vellmar (Landkreis Kassel) tätig war, über einen Zeitraum von fast drei Jahren in 239 Fällen insgesamt rund 205.000 Euro veruntreut hat. Um die Entdeckung dieser Taten zu verhindern, habe der Angeklagte über Mittelsmänner zwei Mal den Mord an dem Firmenchef beauftragt.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 56-Jährigen zudem vorgeworfen, gewusst zu haben, dass das Opfer ihn in seinem Testament mit einem sechsstelligen Betrag bedacht hatte. Ob er davon tatsächlich gewusst habe, sei unklar, sagte Richter Geisler am Dienstag. Er habe aber wohl darauf gehofft. «Der Angeklagte hatte ein überragendes Interesse am Taterfolg», lautete sein Fazit. Dessen Aussage, er habe das Opfer mit den Angriffen nicht töten lassen, sondern lediglich zum Rückzug aus der Firma bewegen wollen, sei nicht glaubhaft. «Wie will man denn steuern, jemanden so zu verletzen, dass er sich zurückzieht?», fragte Geisler.

Nachdem ein erster Mordversuch im April 2012 gescheitert war, erteilte der 56-Jährige nach Auffassung des Gerichts ein zweites Mal den Auftrag. Bei dem folgenden Überfall im Juni 2021 auf dem Firmengelände in Vellmar wurde das Opfer schwer verletzt. Den diesen Auftrag ausführenden 24-Jährigen verurteilte das Gericht wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung ebenfalls zu einer lebenslangen Haftstrafe.

Er habe innerhalb von vier Minuten massive Gewalt gegen den Körper des Opfers - insbesondere gegen den Kopf - ausgeübt, indem er nach eigenen Angaben 19 Mal mit einem Hammer und zudem mit einem Schlagstock auf den Mann eingeschlagen habe, schilderte Geisler. Ein Handy in der Nähe des Opfers habe der Angeklagte weggetreten, um zu verhindern, dass der schwerverletzte Mann noch gerettet werden könne. «Da ist ein Tötungsvorsatz nicht zweifelhaft.» Das Opfer habe sich glücklicherweise noch zum Festnetztelefon schleppen und selbst die Polizei verständigen können. Der Mann sei infolge der Attacke bis heute physisch und psychisch beeinträchtigt.

Mit Heimtücke und Habgier seien aus Sicht des Gerichtes zwei Mordmerkmale erfüllt, erklärte Geisler. Die besondere Schwere der Schuld stellte das Gericht - anders als von der Staatsanwaltschaft gefordert - in beiden Fällen nicht fest, da das Opfer überlebt habe und es sich somit letztlich doch nur um eine Versuchstat handle.

Gegen vier weitere Männer, die an der Planung der Taten mitgewirkt beziehungsweise sie verübt haben, verhängte das Landgericht eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie Haftstrafen von vier, sechs und 13 Jahren.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich.