Staatsanwaltschaft

Betrugsprozess um Amokfahrt: Angeklagter nicht erschienen

Ein Schild mit der Aufschrift «Angeklagter» wird auf die Gerichtsbank gestellt. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Ein Schild mit der Aufschrift «Angeklagter» wird auf die Gerichtsbank gestellt.

Korbach/Volkmarsen (dpa/lhe) - Im Prozess gegen einen 54-Jährigen, der sich fälschlicherweise als Geschädigter der Amokfahrt im nordhessischen Volkmarsen ausgegeben haben soll, sind die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung verschoben worden. Der Angeklagte war zu dem Verhandlungstermin am Dienstagmorgen nicht erschienen. Wie das Amtsgericht Korbach erklärte, hält er sich im Krankenhaus auf. Ein Attest liege nicht vor. Daher sei derzeit nicht feststellbar, ob er verhandlungsfähig sei oder nicht.

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Die Staatsanwaltschaft Kassel will den 54-Jährigen nun per Haftbefehl zur Verhandlung bringen lassen. Eine Vertreterin beantragte am Dienstag einen sogenannten Sitzungshaftbefehl gegen ihn. Der Beschuldigte war bereits zum Prozessauftakt vor zwei Wochen der Verhandlung unentschuldigt ferngeblieben und auf Anordnung der Richterin von der Polizei zwangsweise vorgeführt worden. Der Prozess soll nun am 11. Dezember fortgesetzt werden. Wenn die Zeit reicht, soll an diesem Tag auch das Urteil verkündet werden.

Die Anklage wirft dem Mann vor, sich am Tag der Autoattacke in seiner Wohnung in Bad Arolsen aufgehalten und von den Ereignissen aus den Medien erfahren zu haben. Gegenüber der Unfallkasse Hessen habe er sich jedoch als Augenzeuge der Amokfahrt und Ersthelfer ausgegeben, der infolgedessen eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten habe. So habe sich der 54-Jährige Behandlung und Geld erschwindelt.

Ein damals 29-Jähriger war am 24. Februar 2020 vorsätzlich in den Rosenmontagszug der Stadt Volkmarsen (Landkreis Waldeck-Frankenberg) gerast und hatte fast 90 Menschen, darunter 26 Kinder, teilweise schwer verletzt.

Laut Staatsanwaltschaft erhielt der Angeklagte von der Krankenkasse Verletzten- und Krankengeld in Höhe von etwa 16.500 Euro. Für seine stationäre Behandlung sind der Unfallkasse demnach weitere Kosten von rund 33.000 Euro entstanden. Außerdem soll der 54-Jährige zweimal erfolglos versucht haben, bei Vereinen zur Hilfe von Verkehrsopfern einen Schmerzensgeldzuschuss zu bekommen. Er muss sich nun wegen gewerbsmäßigen Betrugs in drei Fällen verantworten, davon in zwei Fällen wegen des versuchten gewerbsmäßigen Betrugs. Der Beschuldigte hatte die Vorwürfe zum Prozessauftakt zurückgewiesen und weiterhin behauptet, während der Autoattacke in Volkmarsen gewesen zu sein.