Extremismus

Rechtsterror-Prozess: Mehrjährige Jugendstrafe gefordert

Er wollte einen Bürgerkrieg entfachen, heißt es in der Anklage. Mit Hilfe von Youtube-Videos soll er zu diesem Zweck eigene Sprengsätze gebastelt haben. Nun neigt sich der aufwendige Prozess gegen einen mutmaßlichen Rechtsextremisten dem Ende zu.

Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild
Eine Figur der blinden Justitia.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Im Prozess gegen einen mutmaßlichen Rechtsextremisten aus Nordhessen hat seine Rechtsanwältin für eine Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten plädiert. Der Versuch des heute 21-Jährigen, eine terroristische Vereinigung zu gründen, sei erfolglos geblieben, sagte die Juristin bei ihrem Plädoyer am Freitag im Frankfurter Oberlandesgericht. Zudem habe er keinen konkreten Anschlag geplant und es sei letztlich nichts passiert. Bei dem Mann handle es sich um einen «gefühlskalten Eigenbrötler» ohne Freunde und wirkliche familiäre Bindungen. Der zweite Verteidiger des Mannes stellte keinen konkreten Strafantrag, er sprach von einer «übersteigerten Suche nach Anerkennung» als Motiv des bis zu seiner Festnahme unbescholtenen Mannes.

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Die Bundesanwaltschaft hatte bei ihrem Plädoyer am letzten Verhandlungstag eine Jugendstrafe von fünf Jahren gefordert. Sie wirft ihm die versuchte Gründung einer terroristischen Vereinigung vor, zudem soll er aus rechtsextremen Motiven einen Anschlag mit Schusswaffen und Sprengsätzen geplant haben.

Die Sprengsätze soll der Auszubildende selbst gebastelt haben, wie er am Anfang des aufwendigen Prozesses im vergangenen Jahr selbst erzählt hatte. Die Anleitungen habe er von der Videoplattform YouTube, die Bestandteile teils im Internet bestellt, sagte er damals. Am Bau einer Rakete sei er gescheitert. Er habe mehrere Gedankenspiele für Anschläge gehabt, darunter ein Angriff auf den Bundestag und auf Schulen.

Die Ermittler hatten bei der Durchsuchung mehrere einsatzfähige Sprengmaterialien und elektronische Zündungen gefunden. Das von dem Angeklagten produzierte Gemisch hatte nach Angaben der Bundesanwaltschaft eine vergleichbare Wirkung wie militärischer Sprengstoff. Im September 2021 wurde der jungenhaft wirkende Angeklagte festgenommen, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Der 21-jährige soll das Ziel gehabt haben, in Deutschland einen Bürgerkrieg zu entfachen. Über soziale Netzwerke suchte er laut Anklage Mitglieder für eine von ihm geführte «Atomwaffen Division Hessen». «Letztlich war er aber unfähig zur Anwerbung und bei seiner Festnahme das einzige Mitglied», so sein Anwalt, es habe sich um eine «jugendliche Spinnerei» gehandelt. Anhänger der sogenannten Atomwaffen Division (AWD) vertreten nach Auskunft der Bundesanwaltschaft eine rassistische, antisemitische und nationalsozialistische Weltanschauung. Es werde ein Bürgerkrieg angestrebt, in dem Menschen, die nicht ihrem Weltbild entsprächen, getötet werden sollten.

Der mit drei Berufsrichtern besetzte Staatsschutzsenat muss entscheiden, ob das Jugendstrafrecht gegen den Angeklagten zur Anwendung kommt, da er zum Zeitpunkt der angeklagten Taten 19 Jahre alt gewesen war. Das Urteil wird am 8. Mai verkündet.