1. Mai

Schlechte Scherze in Walpurgisnacht - Wann Anzeigen drohen

«Maischerze» gehören in der letzten Aprilnacht dazu. Doch wenn diese zu weit gehen, Grenzen überschritten werden, ist plötzlich die Polizei zuständig. Was man beachten sollte, um Ärger zu vermeiden.

Maibäume zu fällen gilt als Sachbeschädigung. (Symbolbild) Foto: Silas Stein/dpa
Maibäume zu fällen gilt als Sachbeschädigung. (Symbolbild)

Stuttgart/Ulm (dpa/lsw) - Auch wenn der Maibaumdiebstahl mancherorts fast schon dazugehört, gehen Scherze in der Nacht zum 1. Mai manchmal zu weit. «Wenn Eigentum beschädigt wird oder gar Menschen zu Schaden kommen, sind das keine kindischen Streiche mehr, sondern handfeste Straftaten», betonte Innenminister Thomas Strobl (CDU) in Stuttgart. Landesweite Zahlen dazu gibt es nicht. «Die Polizei Baden-Württemberg hat das Geschehen in der Walpurgisnacht fest im Blick und schreitet – wo nötig – konsequent ein.»

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