Urteil

Wohnung der Freundin als Drogenbunker benutzt: Haftstrafe

Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Weil er die Wohnung seiner ahnungslosen Freundin zum Drogenumschlagplatz umfunktioniert hatte, ist ein Mann zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das hat das Landgericht Frankfurt am Donnerstag entschieden.

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Die Polizei hatte Anfang 2018 in den Räumen in Frankfurt-Bornheim größere Mengen Kokain und Cannabis sowie 98.000 Euro Bargeld, eine Geldzählmaschine sowie zwei Schusswaffen sichergestellt. Während sich der 34-Jährige zu diesem Zeitpunkt bereits in die Niederlande abgesetzt hatte, kam die junge Frau kurzzeitig in Untersuchungshaft.

In den Niederlanden beging der Mann weitere Drogenstraftaten und wurde deshalb in Den Haag zu vier Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt, die er auch verbüßte. Vor diesem Hintergrund fiel die Haftstrafe in Frankfurt deutlich niedriger aus.

Der Angeklagte habe nicht in den Genuss einer Gesamtstrafe kommen können und müsse deshalb von einem «Härteausgleich» profitieren, so das Gericht. Die reguläre Mindeststrafe liegt bei bewaffnetem Drogenhandel bei fünf Jahren Freiheitsentzug. Vor Gericht hatte der Mann ein Geständnis abgelegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (AZ 5150 Js 233912/17).