Cannabis-Legalisierung

Bubatzkarte: Wo in Weinheim ab 1. April gekifft werden darf

Kiffen legal? Über das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung in Deutschland wurde am 23. Februar abgestimmt. Was wann und wo ab April legal ist.

Wenn das Cannabis-Gesetz im Bundesrat bestätigt wird, ist der Cannabiskonsum im öffentlichen Raum teilweise legal. Es gelten strenge Regeln und Vorgaben, die dem Jugendschutz dienen. Wie das Konsumverbot im Umkreis von 100 Metern um Kinder- und Jugendeinrichtungen. Um abzuschätzen, in welchem Umkreis man sich mit seinem Joint gerade bewegt, hat ein Softwareentwickler aus Koblenz die Bubatz-Karte entwickelt. Foto: Canva Design
Wenn das Cannabis-Gesetz im Bundesrat bestätigt wird, ist der Cannabiskonsum im öffentlichen Raum teilweise legal. Es gelten strenge Regeln und Vorgaben, die dem Jugendschutz dienen. Wie das Konsumverbot im Umkreis von 100 Metern um Kinder- und Jugendeinrichtungen. Um abzuschätzen, in welchem Umkreis man sich mit seinem Joint gerade bewegt, hat ein Softwareentwickler aus Koblenz die Bubatz-Karte entwickelt.

Bubatz* legal ab April. Am Cannabisgesetz gibt es viele Reibungsflächen und selbstverständlich ist das neue Gesetz kein Freifahrtschein zum Buffen. Der Konsum, der Besitz sowie der Anbau der Pflanze unterliegt vielen Vorgaben. Einerseits ist bei der Teillegalisierung der Konsum ab 18 Jahren und der Anbau nur in sogenannten Cannabis-Clubs erlaubt. Der gemeinschaftliche Anbau soll ab 1. Juli 2024 dann in Cannabis-Clubs möglich sein.

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Erlaubt ist der Cannabis-Konsum aber nicht überall. Im Umkreis von 100 Metern von Sportstätten, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Schulen sowie Spielplätzen ist das Kiffen weiterhin verboten. Auch das Konsumieren in der Gegenwart von unter 18-Jährigen ist verboten.

Damit man beim Genuss des teil-legalen Krauts nicht doch eine Straftat begeht, gibt es die „Bubatz“-Karte. Sie wurde mittels Open Source erstellt und soll helfen im Rahmen des Legalen zu konsumieren. Wir haben die Karte unter die Lupe genommen.

Wer hat die Karte entwickelt?

Die Bubatzkarte wurde von einem anonymen Softwareentwickler aus Koblenz programmiert – zunächst aus eigenem Interesse. „Zum Zeitpunkt, als der Gesetzentwurf veröffentlicht wurde, existierte keine Karte und es war schwer einzuschätzen, was genau ein Abstand von (damals) 250 Metern in der Praxis bedeuten würde. Irgendwann gab es dann eine Karte für ganz Deutschland und sie wurde unter der Annahme, dass sie auch andere interessieren könnte, im Fediverse** publik gemacht“, heißt es auf der Website.

Wo ist der Cannabis-Konsum erlaubt?

Auf den ersten Blick scheint die Weinheimer Fußgängerzone ein kleines Kiffer-Paradies zu sein. Doch, was die Bubatzkarte nicht zeigt, ist das Konsumverbot in Fußgängerzonen. Hier darf man zwischen 7 und 20 Uhr kein Cannabis konsumieren.

Die Bubatz-Karte zeigt in Rot die Umkreise um die jeweiligen Einrichtungen, wo nicht gekifft werden darf. Die Karte ist nicht als Maß aller Dinge zu betrachten, sondern eher als Richtlinie und übernimmt keine Gewähr. Foto: OpenStreetMap/Bubatzkarte
Die Bubatz-Karte zeigt in Rot die Umkreise um die jeweiligen Einrichtungen, wo nicht gekifft werden darf. Die Karte ist nicht als Maß aller Dinge zu betrachten, sondern eher als Richtlinie und übernimmt keine Gewähr.

Für Orte, an denen generell Rauchverbot herrscht, gilt selbstverständlich auch ein Kiffverbot. In der freien Natur, beispielsweise im Wald, gibt es viele schöne Orte zum Kiffen – aber aufgepasst, denn in baden-württembergischen Wäldern gilt von März bis Oktober ein generelles Rauchverbot.

In der Stadt ist es bei enger Bebauung schwierig herauszufinden, in welchem Umkreis von welchen Einrichtungen man sich befindet. Wer auf Nummer sicher gehen will, erkundigt sich vor dem Anzünden des Joints, ob es an dem Ort generell gestattet ist und ob man sich im roten Bereich auf der Karte befindet.

Die Karte wurde übrigens für ganz Deutschland erstellt. Man kann sich also auch anschauen, wo man im Odenwald oder im Neckartal kiffen darf. Vorausgesetzt, dass das Gesetz vorher nicht doch noch gekippt wird. Denn am 22. März tagt der Bundesrat und wahrscheinlich geht das Gesetz dort durch. Doch der Bundesrat kann den Vermittlungsausschuss anrufen. So könnte das Inkrafttreten des Gesetztes am 1. April doch noch verhindert werden.

*Bubatz ist ein Synonym für Gras oder Joint. Als die Cannabislegalisierung in der neuen Bundesregierung 2021 vermehrt Thema war, kam der Begriff vor allem auf Social Media vermehrt auf.

**Fediverse ist ein Netzwerk föderierter, voneinander unabhängiger sozialer Netzwerke.