Weinheim/Region

Cannabis-Legalisierung: Welche Regeln ab 1. April gelten

Wir verraten, was beim Kiffen und beim Hanfanbau legal ist – falls der Bundesrat das Gesetz nicht ausbremst.

Legal einen Joint rauchen ist bald kein Wunschdenken mehr: Ab voraussichtlich April ist der Anbau zum Eigenkonsum von Cannabis erlaubt. Foto: Adobe Stock
Legal einen Joint rauchen ist bald kein Wunschdenken mehr: Ab voraussichtlich April ist der Anbau zum Eigenkonsum von Cannabis erlaubt.

Es gibt Grund zur Freude bei den Freunden des entspannenden Konsums: Am 1. April soll – wenn der Bundesrat am 22. März zustimmt – Cannabis in Deutschland zumindest teilweise legalisiert werden. Was geplant ist und wo Probleme lauern.

WNOZ WhatsApp-Kanal

Die Weinheimer Nachrichten und Odenwälder Zeitung auf WhatsApp! Aktuelle Nachrichten aus deiner Region. Die Top-Themen jeden Mittag frisch auf dem WhatsApp-Kanal.

Impressum

Was bedeutet die Teil-Legalisierung in Deutschland?

Der Bundestag hat am 23. Februar für eine kontrollierte Freigabe von Cannabis in Deutschland gestimmt. Besitz und Anbau werden zum 1. April für Volljährige mit Vorgaben legal. Cannabis wird außerdem aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgenommen, wo es bisher neben Heroin und anderen Drogen als verbotene Substanz gelistet ist – und damit entsprechende Strafen nach sich ziehen kann.

Eine Cannabispflanze. Foto: Pixabay
Eine Cannabispflanze.

Wie viel Cannabis darf man dann besitzen?

Erlaubt werden soll für über 18-Jährige der Besitz von bis zu 25 Gramm getrockneten Pflanzenmaterials zum Eigenkonsum, die man auch im öffentlichen Raum mit sich führen darf. In der privaten Wohnung soll man bis zu 50 Gramm aufbewahren dürfen. Strafbar wird es ab 60 Gramm, darunter gilt der Besitz als Ordnungswidrigkeit.

Woher bekommt man das Cannabis?

Entweder aus privatem Anbau oder über sogenannte Cannabis-Clubs. Beschränkt ist der private Eigenanbau allerdings auf drei Cannabis-Pflanzen für den eigenen Konsum. Der Eigenanbau dieser Pflanzen soll bereits ab April erlaubt sein. Was darüber hinausgeht, muss sofort vernichtet werden. Einige Monate später, ab Juli, sollen auch die Anbauvereinigungen an den Start gehen dürfen. Diesen Vereinen ist es dann erlaubt, an jedes Mitglied über 21 Jahre höchsten 25 Gramm Cannabis am Tag und maximal 50 Gramm im Monat abzugeben.

Darf man Cannabis, das man selbst gezogen hat, an andere weitergeben?

Nein, wer mit der Droge handelt, macht sich weiterhin strafbar. Geerntet werden darf nur zum Eigenkonsum, nicht zur Weitergabe an andere. Samen, Pflanzen und geerntetes Haschisch und Marihuana müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden – etwa mit abschließbaren Schränken und Räumen.

Wo darf das Marihuana konsumiert werden?

In der Öffentlichkeit darf Cannabis nur konsumiert werden, wenn ein Mindestabstand von 100 Metern zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen und öffentlich zugänglichen Sportstätten eingehalten wird.

Die erlaubte Besitzmenge ist auf 50 Gramm getrocknetes Cannabis beschränkt. Wie viel Gramm der Pflanze können denn geerntet werden?

Geht man davon aus, dass Cannabis bei der Trocknung etwa vier Fünftel des Gewichtes verliert, ist somit eine Ernte von bis zu 300 Gramm möglich.

Was gilt für Cannabis-Clubs und Anbauvereine?

Die Clubs dürfen bis zu 500 volljährige Mitglieder haben und sind als nicht kommerzielle Vereine zu organisieren. Sie brauchen eine Erlaubnis, die befristet gilt. Diesen Vereinen ist es dann erlaubt, an jedes Mitglied über 21 Jahre höchsten 25 Gramm Cannabis am Tag und maximal 50 Gramm im Monat abzugeben. Um gemeinschaftlich angebautes Cannabis zu bekommen, muss man es persönlich vor Ort entgegennehmen, den Mitgliedsausweis und einen amtlichen Ausweis mit Foto vorlegen.

Kann ich auch als Nicht-Mitglied dort Cannabis kaufen?

Nein, das geht nicht. Nur Mitglieder können dort Cannabis erhalten. Ein Kaufpreis darf nicht verlangt werden, finanzieren sollen sich die Vereinigungen durch ihre Mitgliedsbeiträge. Geregelt sind auch Dokumentationspflichten und amtliche Kontrollen.

Dürfen Jugendliche unter 18 Jahren kiffen?

Nein, für Jugendliche unter 18 Jahren bleiben Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis verboten. Die Weitergabe an Kinder und Jugendliche sind strafbar.