Fastnacht

Ab welchem Promillewert droht eine Strafe? Verkehrsexperte aus dem Odenwald klärt auf

Ob Auto, E-Scooter, Fahrrad oder Pedelec - Was Fahrer beachten sollten, um in der närrischen Zeit sicher ans Ziel zu kommen. Wichtige Tipps rund um die Verkehrssicherheit von Volker Schork.

Achtung: Für Fahranfänger gilt - nicht nur zur Karnevalszeit - die Null-Promille-Grenze.
Achtung: Für Fahranfänger gilt - nicht nur zur Karnevalszeit - die Null-Promille-Grenze.

Damit die gute Laune an den noch bevorstehenden Karnevalstagen ungetrübt bleibt, sollte man sich entscheiden: Entweder man trinkt, dann fährt man nicht. Oder man fährt, dann trinkt man nicht. Und es ist vollkommen unabhängig davon, ob man mit dem Auto, E-Scooter, Fahrrad oder Pedelec unterwegs ist. Dazu rät Volker Schork aus Abtsteinach, Regionalbeauftragter des ACE Auto Club Europa.

Newsletter

Holen Sie sich den WNOZ-Newsletter und verpassen Sie keine Nachrichten aus Ihrer Region und aller Welt.

Mit Ihrer Registrierung nehmen Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

Im Zweifelsfall auf Nummer sicher gehen

Der Experte gibt Tipps zur Verkehrssicherheit, gerade jetzt, wo das närrische Treiben in den Überwälder Gemeinden langsam auf seinen Höhepunkt zusteuert. Selbst wenn die ausgelassene Faschingssitzung bereits einen Tag zurückliegt und man glaubt, keinen Restalkohol mehr im Blut zu haben, äußert sich Schork eindeutig: „Im Zweifelsfall sollte man auf Nummer sicher gehen und sich fahren lassen.“

Was an Karneval gilt, sollte generell beherzigt werden: „Gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr rettet Menschenleben. Wer achtsam unterwegs ist, trägt zur Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer bei“, empfiehlt er.

Welche Grenzwerte für Alkohol gelten im Straßenverkehr?

Werte unter 0,5 Promille im Blut sind noch erlaubt, alles darüber gilt entweder als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat. Wer unter Alkoholeinfluss fährt, muss also bereits ab diesem Wert mit einer Strafe rechnen. Es handelt sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit.

Eine Straftat liegt bei einer Promillegrenze ab 1,1 Promille vor, unabhängig davon, ob man am Steuer eines Autos sitzt oder einen E-Scooter lenkt.

Warum spielen die Grenzwerte auch für E-Scooter eine Rolle?

Alkoholgrenzwerte gelten aus gutem Grund nicht nur für Autofahrer, betont Schork, sondern auch für E-Scooter, aber auch Fahrrad oder Pedelec. Denn: „Bereits kleine Mengen Alkohol beeinträchtigen die Koordinations-, Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit im Straßenverkehr. Nicht nur das Risiko selbst zu verunglücken steigt, sondern auch das aller anderen Verkehrsteilnehmer.“

Deshalb empfiehlt der Verkehrsexperte bei Alkoholgenuss dazu, entweder gemeinschaftlich zu laufen, die öffentlichen Verkehrsmittel oder ein Taxi zu nutzen. Oder, wenn möglich, Fahrgemeinschaften zu bilden. Bei Fahrgemeinschaften ist es wichtig, vor der Karnevalsveranstaltung eine verlässliche Person als Fahrer festzulegen, die dann auf Alkohol verzichtet.

Ab welchem Promillewert droht eine Strafe?

Fahrer mit 0,5 oder mehr Promille Alkohol im Blut müssen laut Schork mit mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Auch wer mit nur 0,3 Promille auffällig fährt oder gar einen Unfall verursacht, wird Schork zufolge belangt: „Es drohen eine Geldstrafe und mindestens sechs Monate Führerscheinentzug.“ Radfahrer, die mit 1,6 Promille oder mehr unterwegs sind, begehen ebenfalls eine Straftat.

Was müssen Fahranfänger beachten?

Der Bußgeldkatalog gilt selbstverständlich auch für Fahranfänger, bei denen während einer Kontrolle Alkohol im Blut nachgewiesen wird. Die Konsequenzen sind gerade bei Fahrteilnehmer in der Probezeit deutlich folgenreicher. Denn die Gesetzeslage ist hier um einiges strenger: Für Fahranfänger und in der Probezeit gilt nämlich die Null-Promille-Grenze.

Darf man am Morgen nach einer durchzechten Nacht wieder Auto fahren?

Die Menge an Restalkohol im Blut oder besser: die Geschwindigkeit, mit der Alkohol im Blut abgebaut wird, ist individuell verschieden und lässt sich nicht pauschal beantworten. „Auch am Tag nach der langen Faschingsparty ist die Fahrtauglichkeit mitunter noch nicht gegeben.“ Deshalb rät Schork auch strikt davon ab, die verbliebene Restalkoholmenge selbst zu errechnen. „Solche Berechnungen sind keine sichere Grundlage zur Feststellung der Fahrtauglichkeit und keine Garantie dafür, dass die Fahrtauglichkeit wiederhergestellt wurde“, erklärt der Experte. Deshalb sein Tipp: „Lieber auf Nummer sicher gehen und sich fahren lassen.“

Worauf muss man achten, wenn man kostümiert am Steuer sitzt?

Karnevalskostüme dürfen Verkehrsteilnehmer während des Fahrens nicht behindern. Wird die Bewegungsfähigkeit oder das Sichtfeld dadurch eingeschränkt, droht laut Schork ein Bußgeld. Verboten sind auch Masken, denn die Person muss identifizierbar sein. Aus Sicherheitsgründen, so Schork, sollte man sich erst am Ziel kostümieren.