Mörlenbach

Pfosten auf der B 38 beschädigt - Zeugensuche nach Verkehrsunfallflucht

Die Polizei sucht nach Zeugen, nachdem auf der B 38 in Mörlenbach mehrere Pfosten beschädigt wurden und weist auf die Folgen von Verkehrsunfallflucht hin.

Nach der Beschädigung mehrerer Pfosten sucht die Polizei nach Zeugen. Foto: Adobe Stock
Nach der Beschädigung mehrerer Pfosten sucht die Polizei nach Zeugen.

Der Fahrer kam in Mörlenbach vermutlich mit seinem Wagen nach rechts von der Fahrbahn ab. Wer es war und mit welchem Gefährt er unterwegs war, ist derzeit noch nicht geklärt. Fest steht aber, welche Folgen der „Schlenker“ hatte. Die Polizei gibt das so wieder: „In der Nacht zum Mittwoch, 28. Februar, wurden in der Weinheimer Straße (B 38) mehrere Rohrpfosten im Bereich des Bahnüberganges, der sich auf Höhe des Lidl-Marktes befindet, beschädigt.“ Ohne sich um den Schaden zu kümmern, setzte der bislang Unbekannte die Weiterfahrt fort.

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„Kein Kavaliersdelikt“

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin: „Eine Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat.“ Wer sich von der Unfallstelle entferne, ohne sich um Verletzte oder verursachte Sachschäden zu kümmern, riskiere eine Freiheitsstrafe und seinen Führerschein, klären die Beamten über die Rechtslage auf.

Korrektes Verhalten ziehe keine vergleichbaren Konsequenzen nach sich: „Wer hingegen wartet, hat in aller Regel lediglich mit einem Verwarn- oder Bußgeld zu rechnen.“

3000 Euro Schaden

Die Polizei appelliert deshalb an die Verkehrsteilnehmer, bei einem Verkehrsunfall immer an der Unfallstelle zu bleiben, sich sofort beim Unfallgegner zu melden oder die Polizei zu informieren. Soweit es den aktuellen Mörlenbacher Fall betrifft, schätzen die Beamten den angerichteten Schaden auf etwa 3000 Euro. Pressesprecher Bernd Hochstädter bedauert: „Leider haben wir derzeit keinerlei Hinweise auf das Verursacherfahrzeug.“

Zeugen, die Angaben zum Unfallhergang oder zum flüchtigen Fahrzeug machen können, werden gebeten, sich auf der Polizeistation in Heppenheim unter der Rufnummer 06252/706-0 zu melden.