Wolf

Reaktion auf Attacke im Mossautal

Auch Rinder-Halter im Weschnitztal und im Überwald können jetzt Förderungen für den Weidetierschutz beantragen

Der Wolf ist auch im Odenwald wieder zurück. Foto: Ptxabay/christels
Der Wolf ist auch im Odenwald wieder zurück.

In Mossautal im Odenwaldkreis ist Ende Mai ein Rinderkalb von einem Wolf angegriffen worden. Dies steht mit „hinreichender Sicherheit“ – wie das Bergsträßer Landratsamt schreibt – fest. Diesen Sachverhalt hat demnach das „Wolfszentrum Hessen“ beim Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie bestätigt. Aus diesem Anlass weist die Abteilung „Ländlicher Raum“ der Bergsträßer Kreisverwaltung nun auf den hessischen Weidetierschutz sowie die finanziellen Fördermöglichkeiten hin.

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Am 1. April ist ganz Hessen zum Wolfspräventionsgebiet erklärt worden. Antragsberechtigte Nutztierhalter von Schafen, Ziegen und Damwild haben damit unter anderem die Möglichkeit, „finanzielle Förderung für einen erweiterten Herdenschutz und intensivere Präventionsmaßnahmen vor Wolfsrissen zu erhalten“, heißt es in der Pressemitteilung aus dem Landratsamt.

Aufgrund des Wolfsübergriffs in Mossautal sind nun auch Rinder haltende Personen beziehungsweise Betriebe mit steuerlichem Sitz im Kreis Bergstraße in folgenden Kommunen antragsberechtigt: Abtsteinach, Birkenau, Fürth, Gorxheimertal, Grasellenbach, Heppenheim, Hirschhorn, Lindenfels, Mörlenbach, Rimbach und Wald-Michelbach. Die aktuellen Gebietskulissen finden sich auch auf der Homepage des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter www.hlnug.de/wolf (unter dem Menüpunkt „Herdenschutz und Förderung“).

„Der erweiterte Herdenschutz bedeutet, dass Investitionen für Erwerb, Installation und Unterhaltung wolfsabweisender, über den Grundschutz hinausgehender Schutzzäune und technischer Einrichtungen, die Nachrüstung vorhandener Zäune, Ausrüstungsgegenstände wie Stromgeräte, die Errichtung von Untergrabschutz sowie die Anschaffung von Herdenschutzhunden in Höhe von 80 Prozent und maximal 30 000 Euro pro Jahr gefördert werden können“, erklärt die Abteilung „Ländlicher Raum“.

Die Abwicklung der Förderung übernehmen die Landwirtschaftsämter der einzelnen Landkreise. Bei der Kreisverwaltung Bergstraße ist dies der Fachbereich „Landwirtschaft, Landschaftspflege und Forst“ bei der Abteilung „Ländlicher Raum“ (E-Mail: Landwirtschaft-landschaftspflege-forst@kreis-bergstrasse.de). Über weitere Leistungen des Fachbereichs informiert die Homepage des Kreises.

Informationen und Links zum Thema „Wölfe in Hessen“ stellt der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen in seinem Flyer „Weidetierschutz in Hessen“ bereit.

Die Weidetierschutzrichtlinie des Landes Hessen ist hier nachzulesen.