Wald-Michelbach

Wieder Brandstifter unterwegs

Unbekannte zerstören zwei Hochsitze.

Nur noch die verkohlten Überreste fand Jagdpächter Berthold Keil vor. Foto: Privat
Nur noch die verkohlten Überreste fand Jagdpächter Berthold Keil vor.

Zwei Hochsitze wurden angezündet, ein weiterer mutwillig zerstört. Nicht zum ersten Mal haben Unbekannte es auf jagdsitzliche Einrichtungen in Wald-Michelbach abgesehen, entweder werden die Hochsitze angezündet, umgestürzt oder in Einzelteile zersägt.

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Bis in seine Einzelteile zerlegt wurde der Jagdsitz.
Bis in seine Einzelteile zerlegt wurde der Jagdsitz.

So hat es vor wenigen Wochen schon an einem Hochsitz gebrannt (wir berichteten). Und offenbar streift gerade wieder ein Brandstifter durch die Wälder, denn in der vergangenen Woche steckten der oder die Unbekannten gleich zwei Holzhochsitze im Revier Wald-Michelbach II in Brand, wie Jagdpächter Berthold Keil im Gespräch mit der Redaktion mitteilt. Die Tat ereignete sich Keil zufolge zwischen Sonntag, 10. März, und dem darauffolgenden Sonntag. Als der Jäger nach einwöchiger Pause am Montagmorgen wieder in seinem Revier unterwegs war, entdeckte er den Schaden und traute seinen Augen nicht angesichts der angerichteten Zerstörung. Offenbar ein Jagdgegner, wie Keil vermutet. Er schätzt den Schaden bei den beiden größeren Jagdkanzeln auf 1110 Euro pro Bau, der kleineren Kanzel auf 700 Euro. „Das muss jemand mit einem Hammer oder einer Axt bearbeitet haben.“

Wut oder Langeweile?

Die Flammen zerstörten eine der beiden Ansitzeinrichtungen vollständig, von der zweiten blieben fast nur noch verkohlte Einzelteile übrig. Dabei blieb es nicht. Bei einem weiteren Hochsitz im gleichen Revier kappten Unbekannte vermutlich mit einer Axt die Beine des Hochsitzes. Nachdem er umgefallen war, zerstörten sie die gesamte Konstruktion. Nicht zum ersten Mal lassen Unbekannte ihre Wut oder Langeweile auf brutale Weise an Einrichtungen aus. Oder an Infoschildern, wie dem am Parkplatz Kohlhof zur Kreidacher Höhe, das jetzt nur noch ein Haufen Brennholz ist. Ob es in allen drei Fällen der- oder dieselben Täter sind, das herauszufinden ist Aufgabe der Ermittlungen.