Weinheim

Amtsgericht Weinheim verhandelt Cybergrooming-Fall

Der Angeklagte dachte, er würde mit einem zwölfjährigen Mädchen chatten. Doch als er seine sexuellen Fantasien mit ihr teilte, schnappte die Falle zu, die ihm das LKA gestellt hatte. Jetzt kam der Fall vor Gericht.

Am Amtsgericht Weinheim wurde am Dienstag ein Fall von „Cybergrooming“ verhandelt. Foto: Thomas Rittelmann
Am Amtsgericht Weinheim wurde am Dienstag ein Fall von „Cybergrooming“ verhandelt.

Ob soziales Netzwerk, Chatforum oder Gaming-Plattform: Viele Online-Angebote sind auch für Kinder interessant, um sich mit Freunden auszutauschen oder neue virtuelle Kontakte zu knüpfen. Täter mit pädophilen Neigungen nutzen die Anonymität dieser Plattformen aus. Oft bahnen sie die Kontakte mit ihren Opfern langsam an, machen Komplimente oder geben sich als aufmerksame Zuhörer. Doch irgendwann kommen sie auf sexuelle Themen zu sprechen, animieren ihre minderjährigen Opfer dazu, freizügige Bilder zu schicken, oder versenden selbst solche Fotos.

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In die Falle getappt

Mit dieser als "Cybergrooming" bezeichneten Masche war auch ein Mann unterwegs, der sich am Dienstag vor dem Amtsgericht Weinheim verantworten musste. Der 33-Jährige hatte über eine Chat-Plattform Kontakt zu einem zwölf Jahre alten Mädchen aufgenommen. Dabei gab er an, selbst erst 18 Jahre alt zu sein. Was er nicht wusste: Hinter dem Profil von „Pauli“ steckte mitnichten eine Zwölfjährige, sondern eine Beamtin des Landeskriminalamtes (LKA) Nordrhein-Westfalen, das gezielt nach Straftätern in solchen Foren sucht.

Persönliches Treffen vorgeschlagen

Dabei konnten Chatverläufe dokumentiert werden, die belegten, dass dem 33-Jährigen sehr wohl bewusst war, dass seine Chatpartnerin vermeintlich erst zwölf Jahre alt war. Dennoch schickte er ihr ein „Penis-Bild“ von sich, schilderte seine sexuellen Fantasien und wollte wissen, ob sie das auch ihm machen wolle. Das ging so weit, dass er sie schließlich fragte, ob sie sich auch ein persönliches Treffen vorstellen könne. Stattdessen klingelten bald darauf Polizeibeamte an seiner Tür und durchsuchten seine Wohnung. Dabei wurde das Handy sichergestellt, mit dem der Angeklagte kommuniziert hatte. Auch besagtes Bild befand sich auf dem Mobiltelefon; Fotos mit kinderpornografischen Inhalten besaß er dagegen nicht.

Angeklagter ist geständig

Vor Gericht räumte der Angeklagte die Vorwürfe weitgehend ein. Über seinen Anwalt bestritt er allerdings, ein reales Treffen angestrebt zu haben. „Das war nur seine Fantasie“, erklärte sein Verteidiger. Sein Mandant, der in einem therapeutischen Wohnheim lebt und unter Betreuung steht, habe sich freiwillig in medizinische Behandlung begeben und nehme seither Medikamente, die seinen Sexualtrieb hemmen. Angesichts der Gesamtumstände verurteilte Richterin Tillmann den 33-Jährigen wegen des versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176a StGB) zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen. Zugunsten des Angeklagten wertete sie sein Geständnis, seine Lebensumstände und seine Bereitschaft, sich in ärztliche Behandlung zu begeben.