Doch der Reihe nach: Am Donnerstagmorgen war die nächtliche Ausgangsbeschränkung in Baden-Württemberg ausgelaufen. Damit setzte das Land ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs um, das die landesweite Regelung gekippt hatte. Aber im selben Atemzug beschloss die Landesregierung eine neue Regel: Stadt- und Landkreise wurden angewiesen, nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr umzusetzen, wenn dort die 7-Tage-Inzidenz sieben Tage in Folge den Wert von 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner überschreitet. Formal bedurfte es dazu aber eigener Allgemeinverfügungen der betroffenen Stadt- und Landkreise, damit die Regelung auch in Kraft treten kann. Der Rhein-Neckar-Kreis gehört mit einer 7-Tage-Inzidenz von 68,2 dazu.
An der Verfügung wurde in den betroffenen Landratsämter am Donnerstag auch mit Hochdruck gearbeitet. Aber die Vorgaben des Landes beschränken sich nicht nur auf die 7-Tage-Inzidenz, sondern machen auch ein „diffuses Infektionsgeschehen“ zur Bedingung für eine Ausgangsbeschränkung. Zudem mussten die Landratsämter prüfen, ob ohne eine Ausgangsbeschränkung „die wirksame Eindämmung der Verbreitung von Erkrankungen mit dem Coronavirus unter Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen ansonsten gefährdet ist“. Und das dauert eben.
Um kurz vor 18 Uhr wurde eine gemeinsame Pressemitteilung des Rhein-Neckar-Kreises, der Stadt Mannheim und des Neckar-Odenwald-Kreises veröffentlicht. Der Wortlaut:
„Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat nach der Aufhebung der landesweiten Ausgangsbeschränkungen zum 11. Februar 2021 per Erlass verfügt, dass die Gesundheitsämter vor Ort nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung umsetzen müssen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge in einem Land- oder Stadtkreis bei einem diffusen Infektionsgeschehen überschritten ist und bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen die wirksame Eindämmung der Verbreitung von Erkrankungen mit dem Coronavirus ansonsten gefährdet ist.
Die Stadt Mannheim, der Neckar-Odenwald-Kreis und der Rhein-Neckar-Kreis werden entsprechend dieser Vorgaben Allgemeinverfügungen erlassen. Ab Freitag, 12.02.2021, 0 Uhr, werden in Mannheim und den beiden Landkreisen deshalb nächtliche Ausgangsbeschränkungen in der Zeit von 21 bis 5 Uhr gelten. Damit wird der Erlass des Landes nach einheitlichen Maßstäben in der Region umgesetzt.
Die Landräte Stefan Dallinger und Achim Brötel sowie Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz halten es für wichtig, dass die Maßnahmen, die vom Sozialministerium verfügt wurden, in der Region einheitlich umgesetzt werden. Leider ende die Einheitlichkeit aufgrund der unterschiedlichen Landesregelungen aber an den jeweiligen Landesgrenzen, was das Verständnis und die Akzeptanz mindere.
Hinweis: Die Allgemeinverfügung für den Rhein-Neckar-Kreis ist auf der Homepage veröffentlicht.