Es muss nicht neu erfunden werden
Weinheim, 20.09.2017
Diesen Artikel
20.09.2017 05:00
Drucken Vorlesen Senden
Leserbrief
48

Weinheim. Zur Eröffnung des Wintersemesters 2017 nahm die Volkshochschule Badische Bergstraße das Thema Europa in den Fokus. Der Auftakt der Reihe bildete der Vortrag „Unsere Rechtsgemeinschaft oder: Hinter Europa steckt mehr als eine wirtschaftliche Interessengemeinschaft“ von Prof. Michael Stolleis (Bild).

Der Jurist und Rechtshistoriker war bis zu seiner Emeritierung Professor für Öffentliches Recht und Rechtsgeschichte an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main. Von 1991 bis Ende 2009 leitete er das Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte. Sein vierbändiges Werk „Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland“ wurde als „Solitär der Rechtsgeschichte“ gekürt.

Im vierten Band behandelt er auch die Erweiterung des öffentlichen Rechts durch das Europarecht. In einem beeindruckenden Vortrag zeichnete Stolleis „eine Skizze“ der Ursprünge, Entwicklungsströme und prägenden Gestalten des Rechts und deren Wechselwirkungen mit der politischen, sozialen und wirtschaftlichen Geschichte Europas. Seine These: In den gegenwärtigen Krisenszenarien Europas wird leicht vergessen, was seit Jahrhunderten elementarer Grundbesitz geworden ist: Verfassungen, Gewaltentrennungen, Grundrechte, Rechtsschutz, Demokratie, Subsidiarität und Solidarität.

Diese Prinzipien müssten auf der Ebene der Europäischen Union und der Nationalstaaten selbst wieder in Balance gebracht werden. Europa müsse nicht neu gegründet oder gar neu erfunden werden, so Stolleis. Es kann und muss seine Verfassungsgrundlagen, die es bereits hat, im Konsens ändern und neuen Bedingungen anpassen.

Das setzt einige Zugeständnisse voraus, etwa bei der Stärkung des Europa-Parlaments durch eine Steuer- und Budgetverantwortung. Umgekehrt müsse vieles der nationalen, regionalen oder kommunalen Verantwortung zurückgegeben werden. Die Instrumente dafür erkennt er in Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat, Vorrang der Verfassung und Verfassungsgerichtsbarkeit, Gewaltenteilung und Föderalismus, ein maßvoll eingesetztes Subsidiaritätsprinzip und größtmögliche Teilhabe der Bürger an den Entscheidungsprozessen. Denn, so Stolleis: „Es ist unser und vor allem unserer Kinder Schicksal, das dabei verhandelt wird.“

SOCIAL BOOKMARKS
20.09.2017 05:00
Drucken Vorlesen Senden