Sperrstunde und reduzierte Kontakte
Kreis Bergstraße, 19.10.2020
So gilt für im öffentlichen Raum (im Freien ebenso wie in geschlossenen Räumen) eine Maximalzahl von zehn Personen oder zwei Hausständen.
Für die gilt eine Sperrstunde ab 23 Uhr.
Für , beispielsweise kulturelle Angebote, gilt eine Höchstgrenze von 100 Besuchern. Diese sind genehmigungsfrei, ein entsprechendes Hygienekonzept muss vorliegen. Ab sofort muss dabei allerdings in jedem Fall ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, auch auf dem Sitzplatz.
Das Verbot von , das bereits am Sonntag vermeldet worden ist, bezieht sich nur auf den Freizeit- und Schulsport. Mannschaften, die im Wettkampf stehen, dürfen weiterhin trainieren und spielen. Allerdings unter strengen Hygieneauflagen und unter Vermeidung aller unnötiger Kontakte.
Wie bereits am Sonntag angekündigt, gilt in den ab der 5. Klasse zunächst einmal für zwei Wochen eine Maskenpflicht im Unterricht.
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