Alternative-Energien

Lorz: Steuererleichterung für Fotovoltaik auf Äckern

Wenn ein Landwirt auf seinen Äckern und Feldern Fotovoltaik installiert, muss er deutlich mehr Steuern zahlen. Hessens Landesregierung will diese Hürde verringern.

Ein Solarpark wird von der Sonne angeschienen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild
Ein Solarpark wird von der Sonne angeschienen.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Die im schwarz-roten Koalitionsvertrag angekündigte Senkung der Grundsteuer für Fotovoltaikanlagen auf Agrarflächen in Hessen soll schon bald verwirklicht werden. Dies werde in den nächsten Monaten umgesetzt, kündigte Finanzminister Alexander Lorz (CDU) in einem Interview der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden an. Bislang erhöhe sich die Steuer stark, wenn ein Landwirt seine Äcker und Felder für erneuerbare Energie aus Sonnenkraft nutze, denn damit gelte das Areal als Gewerbefläche und nicht mehr als landwirtschaftliche Fläche. Dies habe zur Folge, dass statt der bisherigen Grundsteuer A nun die höhere Grundsteuer B anfalle.

Newsletter

Holen Sie sich den WNOZ-Newsletter und verpassen Sie keine Nachrichten aus Ihrer Region und aller Welt.

Mit Ihrer Registrierung nehmen Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

«Wir wollen den Ausbau der Freiflächenfotovoltaik fördern und Landwirte mit solchen Investitionsplänen unterstützen», sagte Lorz. Nach der Systematik der Grundsteuer müssen Äcker und Felder, auf denen Freiflächenfotovoltaik errichtet wird, als Gewerbefläche besteuert werden, erläuterte der Minister. Die Landesregierung prüfe aber gerade, wie die Steuer in diesen Fällen signifikant gesenkt werden könne. «Die neue Grundsteuer in Hessen ab 2025 wollen wir nutzen, um bisherige grundsteuerliche Nachteile für Landwirte bei Investitionen in Freiflächenfotovoltaik abzubauen. Da sind wir dran», sagte Lorz.

Eine Sprecherin des Hessischen Bauernverbandes erklärte, die Landwirte seien vielfach dazu bereit, an der Energiewende mitzuwirken. «Steuerliche Hemmnisse führen jedoch dazu, dass dieser Prozess ins Stocken geraten ist», erläuterte sie. «Es wäre förderlich, wenn Fotovoltaik-Freiflächenanlagen künftig - abweichend vom Bundesrecht - weiterhin zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören, sofern die land- und forstwirtschaftliche Nutzung dieser Fläche nicht dauerhaft aufgegeben werden soll.» In Bayern werde bereits auf diese Weise verfahren.