Verkehr

Neuer Bußgeldkatalog sorgt für mehr Einnahmen

Ein Polizist hält bei einer Verkehrskontrolle eine Winkerkelle in der Hand. Foto: Paul Zinken/dpa/Symbolbild
Ein Polizist hält bei einer Verkehrskontrolle eine Winkerkelle in der Hand.

Kassel (dpa/lhe) - Änderungen des Bußgeldkatalogs haben den öffentlichen Kassen in Hessen im vergangenen Jahr deutlich mehr Einnahmen beschert. Falschparker und Temposünder haben dem Landeshaushalt in Hessen 2022 laut der am Kasseler Regierungspräsidium angesiedelten Zentralen Bußgeldstelle (ZBS) gut 88,6 Millionen Euro überwiesen - das sind rund 22,3 Millionen Euro mehr als im Jahr zuvor. «Dies ist ein neuer Rekordwert, sowohl was die Gesamtsumme als auch was den Anstieg gegenüber dem Vorjahr betrifft», sagte Regierungspräsident Mark Weinmeister bei der Vorstellung der Bußgeldbilanz am Donnerstag in Kassel.

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Gleichzeitig ging die Zahl der von der ZBS bearbeiteten Verkehrsanzeigen zurück - um rund 76.500 auf 1,27 Millionen. Laut Weinmeister ist das der niedrigste Anzeigenstand der vergangenen fünf Jahre.

Dass die Einnahmen trotzdem gestiegen sind, hängt mit der Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung im November 2021 zusammen. Seither werden viele Verkehrsordnungswidrigkeiten, die früher als geringfügig galten, als schwerwiegende Verstöße gewertet. Zu den geringfügigen Ordnungswidrigkeiten zählen Sanktionen bis einschließlich 55 Euro, zu den schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten jene ab 60 Euro. Infolge des veränderten Bußgeldkatalogs legte der Anteil schwerwiegender Ordnungswidrigkeiten im vergangenen Jahr deutlich zu. Mehr als die Hälfte der Verkehrsverstöße (666.911) entfalle nun auf den schwerwiegenden Bereich, erläuterte der kommissarische Leiter der ZBS, Christian Herr. Das entspricht einem Plus von 220.451 gegenüber dem Vorjahr. Auf den geringfügigen Bereich entfallen laut Herr noch 602.578 Anzeigen (minus 296.957).

Besonders häufig waren mit rund drei Viertel aller verfolgten Verstöße Tempo-Überschreitungen. Als zweitgrößter Posten folgten mit rund 17 Prozent Halte- und Parkverstöße. Geringere Anteile hatten beispielsweise Verfahren aufgrund von Unfällen (5,76 Prozent), des Fahrens über rote Ampeln (1,45 Prozent), Überschreitungen der Frist zur Hauptuntersuchung (1,35 Prozent) sowie Verstößen gegen das Handyverbot (1,10 Prozent).

Die ZBS erließ 2022 knapp 494.000 Bußgeldbescheide, davon rund 26.100 mit Fahrverbot. In 5,4 Prozent der Fälle wurde Einspruch eingelegt. Abgeschlossen wurden gut 1,39 Millionen Verfahren; rund 263.000 wurden eingestellt, weil der Verantwortliche nicht ermittelbar war.