Prozess

Vier Jahre Haft nach Messerattacke in Moschee

Eine Darstellung der Göttin Justitia. Foto: Carsten Koall/dpa/Symbolbild
Eine Darstellung der Göttin Justitia.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Nach einer gefährlichen Messerattacke in einer Moschee ist ein 30 Jahre alter Mann am Dienstag vom Landgericht Frankfurt zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Die Schwurgerichtskammer ging bei der Tat im Juni 2022 von gefährlicher Körperverletzung aus.

Newsletter

Holen Sie sich den WNOZ-Newsletter und verpassen Sie keine Nachrichten aus Ihrer Region und aller Welt.

Mit Ihrer Registrierung nehmen Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

Ursprünglich wurde dem Angeklagten versuchter Mord zur Last gelegt. Gerichts und Staatsanwaltschaft ließen diesen Vorwurf jedoch aus rechtlichen Gründen fallen.

Ein in der Moschee in Frankfurt-Höchst mit Elektroarbeiten beschäftigter Mann war ohne Vorwarnung von dem Angeklagten mit dem Messer angegriffen und am Nacken verletzt worden. Danach flüchtete der Täter. Bei einem Polizeieinsatz mit Hubschrauber konnte er kurze Zeit später in der Nähe des Tatortes festgenommen werden. Vor Gericht stellte er die Vorwürfe in Abrede. Er habe den Mann aus der Moschee vertreiben wollen. Dabei sei er von ihm selbst bedroht worden.

Die Richter glaubten ihm diese Einlassung jedoch nicht. Zu Gute gehalten wurde dem Angeklagten lediglich der Umstand, dass er nicht noch weiter auf das Opfer eingestochen habe und deshalb «vom Tötungsvorsatz zurückgetreten» sei.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, während die Richter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft entsprachen.