Wasser

Verhandlung über Grundwasserförderung im Hessischen Ried

Ein Mann geht in den Eingang des hessischen Fachgerichtszentrum. Foto: Swen Pförtner/dpa
Ein Mann geht in den Eingang des hessischen Fachgerichtszentrum.

Kassel (dpa/lhe) - Die umstrittene Grundwasserförderung im Hessischen Ried beschäftigt an diesem Dienstag den Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel. Das Land Hessen und der Landesverband der Umweltschutzorganisation BUND streiten nach Angaben des VGH über die Rechtmäßigkeit eines wasserrechtlichen Bescheids des Regierungspräsidiums Darmstadt. Dabei geht es um die jährliche Entnahme von Grundwasser aus 13 Brunnen im Jägersburger Wald sowie aus sechs Brunnen im Lorscher Wald. Für das Berufungsverfahren ist zunächst ein Tag angesetzt.

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Das Darmstädter Regierungspräsidium (RP) hatte 2013 einem Wasserbeschaffungsverband erlaubt, aus den Brunnen des Wasserwerks Jägersburg bei Biblis Grundwasser zu entnehmen. Die Umweltschutzorganisation BUND hatte dagegen geklagt, weil durch die Grundwasserförderung erhebliche Beeinträchtigungen in den besonders unter Schutz gestellten Natura 2000-Gebiete zu befürchten seien.

2019 gab das Verwaltungsgericht Darmstadt der Klage des BUND teilweise statt (Az: 6 K 1357/13.DA). Die Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung sei mit Blick auf die geschützten Tierarten und Vogelschutzgebiete rechtswidrig. Das Regierungspräsidium müsse genauer prüfen, ob die Genehmigung mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) der Europäischen Union vereinbar ist.