Abtsteinach

Alle Infos rund um die Boa Narhalla in Ober-Abtsteinach

Am Fastnachtssonntag rollt der legendäre Fastnachtsumzug durch Ober-Abtsteinach. Welche Straßen sind gesperrt? Worauf sollten Besucher achten? WNOZ hat alle Infos:

Dieser Fastnachtsumzug ist Kult: die Boa Narhalla führt durch Ober-Abtsteinach. 50 Mitarbeiter sind im Einsatz, damit jung und alt wie im vergangenen Jahr unbeschwert feiern können. Foto: Fritz Kopetzky
Dieser Fastnachtsumzug ist Kult: die Boa Narhalla führt durch Ober-Abtsteinach. 50 Mitarbeiter sind im Einsatz, damit jung und alt wie im vergangenen Jahr unbeschwert feiern können.

Der Straßenumzug „Boa Narhalla“ schlängelt sich am 11. Februar wieder durch Ober-Abtsteinach. Dafür müssen Ortsstraßen gesperrt und der betreffende ÖPNV-Busverkehr umgeleitet werden. Damit die Feierlaune nicht ins Stocken gerät, informiert die Gemeinde in einer Pressemitteilung über die einzelnen verkehrsrechtlichen Maßnahmen, die während des Fastnachtsumzugs aus Gründen der Sicherheit und Ordnung gelten. Sie erklärt: „Die Straßensperrungen sowie ausgewiesenen Halte- und Parkverbotszonen dienen dem sicheren und reibungslosen Ablauf des Fastnachtsumzugs.“ Und auch die eingesetzten Security-Mitarbeiter werden der Gemeinde zufolge dafür sorgen, dass in Stoanisch alle ausgelassen feiern können.

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50 Mitarbeiter im Einsatz

Die Verantwortlichen des OKACLU, der Gemeinde und der Polizei sowie die Rettungskräfte von Feuerwehr und Maltesern sind mit etwa 50 Mitarbeitern im Einsatz, damit jung und alt gleichermaßen einen unbeschwerten Umzug verleben können. Die Gemeinde beruhigt außerdem: Es stehen „ausreichend Toilettenanlagen“ für alle zur Verfügung, die mal zwischendurch müssen.

Welchen Streckenverlauf nehmen die Kostümwägen?

Die Aufstellung der Motivwägen findet am Festplatz, in der Schulstraße und in der Annastraße statt. Der Zugverlauf führt um 14.11 Uhr von der Schulstraße und Annastraße aus über die Löhrbacher Straße (L 3408), Neckarstraße (L 535), Steinachstraße, quert dort die L 535 und geht dann bis zur Mackenheimer Straße K 18.

Die „Boa Narhalla“ löst sich in der Mackenheimer Straße auf. Danach erfolgt die Abfahrt der Wägen über die K 18 bzw. den Kunstweg in Richtung Sportplatz Ober-Abtsteinach L 535, geht aus der Gemeindemeldung hervor.

Welche Straßen sind während des Umzugs gesperrt?

In allen Straßen, die vom Zugverlauf in Ober-Abtsteinach betroffen sind, gilt laut Maßnahmenregelung der Gemeinde ein „absolutes Halteverbot (Zeichen 283 StVO)“ auf beiden betreffenden Straßenseiten.

In der Kirchstraße wird beidseitig, in der Höhenstraße und in der Götzensteinstraße halbseitig ein „absolutes Halteverbot (Zeichen 283 StVO)“ angeordnet. Mit dieser Maßnahme, die ebenfalls Teil des Sicherheitskonzepts ist, soll eine zügige Zu- und Abfahrt für Rettungsfahrzeuge (Rettungsweg) während des Umzugs gewährleistet werden.

Hinzu kommt eine Sperrung der Kirchstraße zwischen Einmündung Löhrbacher Straße L 3408 und Anwesen Kirchstraße Nummer 4 (im Rathausbereich) mit „Verkehrszeichen 250 (Durchfahrt verboten für Kraftfahrzeuge aller Art) und 600 StVO (Absperrbake) für den Fahrzeugverkehr“.

Einwohner und Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die verkehrsrechtlichen Änderungen zu beachten und im Streckenverlauf des Umzugs am Fastnachtssonntag keine Fahrzeuge zu parken. Weiter schreibt die Gemeinde: „Bei Nichtbeachtung muss mit einem Bußgeld und in schwerwiegenden Fällen mit dem Abschleppen des Fahrzeugs gerechnet werden.“

Von wann bis wann ist die Ortsdurchfahrt gesperrt?

Die Ortsdurchfahrt in Ober-Abtsteinach wird nach Angaben der Gemeinde ab circa 13.30 Uhr bis circa 17 Uhr an den Ortseingängen für den kompletten Verkehr gesperrt (Zeichen 250 und 600 StVO). Dies betrifft die folgenden Straßen:

  • Löhrbacher Straße L 3408 in Höhe der Einmündung zu Götzensteinstraße,
  • Neckarstraße L 535 in Höhe der Einmündung zur Steinachstraße sowie Neckarstraße L 535 in Höhe der Einmündung zum Netto-Markt und schließlich
  • Mackenheimer Straße K 18 in Höhe Kunstweg.

Wo können Besucher und Anwohner parken?

Für Besucher, die mit dem Pkw kommen, stehen an den Zufahrtsstraßen außerhalb von Ober-Abtsteinach Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Die Gemeinde bittet aber ausdrücklich alle Gäste darum, an diesem Tag das Fahrangebot des Öffentlichen Personennahverkehrs für die Anreise zum Fastnachtsumzug „Boa Narhalla“ zu nutzen.

Worauf müssen Besucher achten, wenn sie an dem Tag den Bus nehmen möchten?

Die Sperrung der Ortsdurchfahrt hat auch Auswirkungen auf die Verbindungen im Überwald. So kommt es zu Einschränkungen und Umleitungen im ÖPNV der Buslinien 680 und 681, wie die Gemeinde weiter berichtet. Außerdem ist eine Umleitung der Buslinien innerorts aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht möglich, auch vor dem Hintergrund, dass die Organisatoren viele Besucher am Fastnachtssonntag erwarten.

ÖPNV-Einschränkungen und Umleitungen gelten für:

  • Linie 680 Birkenau – Ober-Abtsteinach: Fahrt 706 um 13.59 Uhr ab Birkenau fährt nur bis Löhrbach, Haltestelle Falterweg. Die Bedienung des Streckenabschnitts Ober-Abtsteinach entfällt.
  • Linie 680 Ober-Abtsteinach – Birkenau: Fahrten 705 und 707 um 13.38 Uhr und 15.38 Uhr ab Ober-Abtsteinach fahren erst ab Löhrbach, Haltstelle Falterweg. Die Bedienung des Streckenabschnitts Ober-Abtsteinach entfällt.
  • Linie 681 Weinheim – Gorxheimertal – Wald-Michelbach – Grasellenbach: Fahrten 712 und 714 um 13.52 und 14.52 Uhr ab Weinheim fahren nicht über Gorxheimertal, sondern über Mörlenbach – Kreidach – Wald-Michelbach – Ziel Grasellenbach. Dadurch entfällt die Bedienung des Streckenabschnittes Gorxheimertal – Abtsteinach – Siedelsbrunn.
  • Linie 681 Grasellenbach – Wald-Michelbach – Gorxheimertal – Weinheim: Fahrten 713 und 715 um 14.06 und 15.06 Uhr ab Grasellenbach fahren nicht über Gorxheimertal, sondern über Kreidach – Mörlenbach – Ziel Weinheim. Dadurch entfällt die Bedienung des Streckenabschnittes Siedelsbrunn – Abtsteinach – Gorxheimertal.

Darüber hinaus weist die Gemeinde darauf hin, dass die Haltestelle „Siedlung“ in Ober-Abtsteinach von Löhrbach kommend während des Umzugs stillgelegt werden muss. Fahrgäste, die diese Haltestelle normalerweise nutzen, sollten an diesem Tag ersatzweise auf die Haltestelle „Mackenheimer Straße“ ausweichen.

Muss mit Verspätungen bei den Busfahrzeiten gerechnet werden?

Dazu schreibt die Gemeinde: „Wir sind bestrebt, alle anderen (außer die oben genannten, Anm. d. Red.) Busfahrten planmäßig durchzuführen. Es muss allerdings auf einzelnen Fahrten mit verkehrsbedingten Verzögerungen gerechnet werden.“ Die regulären Fahrpläne können Besucher beim Verkehrsverbund Rhein-Neckar unter der Webadresse www.vrn.de abrufen. Die Anordnungen sind nach Aussage der Gemeinde sowohl mit dem Kreis Bergstraße (Abteilung ÖPNV) als auch mit dem Linienbetreiber und der Polizei abgestimmt. „Wir bitten alle Autofahrer und Fahrgäste des ÖPNV um Verständnis und Beachtung.“

Was müssen Besucher und Getränkeverkäufer besonders berücksichtigen?

Aus Sicherheitsgründen – und auch weil die anschließende Straßenreinigung in Ober-Abtsteinach in der Vergangenheit erhebliche Probleme damit hatte – ist am Fastnachtssonntag das Mitbringen von Glasflaschen und Glasbehältern nicht gestattet. Auch an den genehmigten Verkaufsständen dürfen keine Getränke in Glasbehältern angeboten werden.

Der Hintergrund: Bei vergangenen Umzügen kam es laut Gemeinde vor, dass Zugteilnehmer von Besuchern unter anderem mit kleinen Glasflaschen oder Ähnlichem beworfen wurden. Dadurch sei es zu „Körperverletzungen sowie beschädigten Musikinstrumenten“ gekommen. Das bedeutet laut Gemeinde: „Ausgelassen Fastnacht feiern ist in Stoanisch ausdrücklich erwünscht. Unerwünscht sind aber Sachbeschädigungen oder andere Delikte. Das Verüben von Straftaten wird – wie in den vergangenen Jahren – konsequent verfolgt.“

Keine Jugendparty

Die beliebte Jugendparty am Fastnachtssonntag muss in diesem Jahr ausfallen. So hat der Veranstalter der Jugend-Faschingsdisco die Gemeinde informiert, dass die Party im Katholischen Jugendheim nicht stattfinden wird. Warum die Entscheidung gegen die Faschingsfeier getroffen wurde, ist aus der Presseinformation nicht zu entnehmen.