Prozess

29-Jähriger wegen schweren Raubes zu Bewährungsstrafe verurteilt

Das Landgericht Darmstadt sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte in Grasellenbach einen Freund bedroht und beraubt hat. Die Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der 29-Jährige Jan K. erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Foto: Sascha Lotz
Der 29-Jährige Jan K. erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Was als Gefälligkeit begann, endete vor dem Landgericht Darmstadt mit einem Schuldspruch: Jan K. wurde am Mittwoch wegen schweren Raubs zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich muss der Angeklagte 120 Sozialstunden ableisten.

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Die 14. Große Strafkammer unter Vorsitz von Dr. Cornelia Tomasulo sah es als erwiesen an, dass der 29-jährige Angeklagte am 25. September 2022 gemeinsam mit vier anderen, unbekannten Personen sein Opfer in Grasellenbach in der Wohnung von dessen Mutter aufgesucht hat. Dort soll der 25-Jährige mit einem Werkzeug bedroht und in Schach gehalten worden sein. Daraufhin habe der Angeklagte Computerteile und vermutlich auch eine Goldkette mitgenommen, um Schulden einzutreiben (wir berichteten).

Mit seinem Urteil folgte das Gericht der Einschätzung von Staatsanwalt Tobias Langnes, der in seinem Plädoyer von einem „schweren Raub in einem minder schweren Fall“ ausgegangen war. Andererseits berücksichtigte das Gericht auch, dass das Opfer die Tat als schwere Bedrohungssituation erlebt habe, zumal ein unbekannter Mittäter den 25-Jährigen in dessen „persönlichem Lebensbereich“ mit einem gefährlichen Gegenstand unter Kontrolle hielt, während K. das Diebesgut einsammelte. Außerdem sah es das Gericht als gesichert an, dass der Angeklagte sehr wohl vorgehabt habe, die Gegenstände zu Geld zu machen. Verteidiger Tobias Pribramsky argumentierte dagegen, die Beute sei nur als Pfand gedacht gewesen, um sie später wieder gegen die Begleichung der Schulden zurückzugeben.

Auf einem guten Weg

In seiner Urteilsfindung berücksichtigte das Gericht auch die Tatsache, dass der Angeklagte sich zum Tatzeitpunkt in einer existenzbedrohlichen Situation befunden habe. Die Vorsitzende Richterin wandte sich direkt an den 29-Jährigen und bescheinigte ihm eine erfreuliche Sozialprognose: „Sie sind auf einem guten Weg.“ Hierbei rechnete das Gericht besonders an, dass Jan K. ein Geständnis abgelegt und bislang keine Vorstrafen hat. Staatsanwalt Langnes sprach in seinem Schlussvortrag zunächst von einem besonders schweren Raub. K. sei in Begleitung von vier weiteren Männern erschienen, von denen einer ein Werkzeug – es ließ sich nicht klären, ob es eine Eisenstange oder ein Baseballschläger war – über dem Kopf des Opfers schwang. Ferner ging Langnes davon aus, dass K. das Diebesgut nicht als Druckmittel für die Begleichung der Schulden einsetzte, sondern es zu Geld machen wollte. Für den Angeklagten führte der Staatsanwalt ins Feld, dass er sich in einer finanziell schwierigen Situation befunden habe. Schließlich sprach sich Langnes für eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren aus.

Verteidiger Tobias Pribramsky versuchte den Vorwurf des schweren Raubs zu entkräften und plädierte auf Nötigung, weil K. keine Bereicherungsabsicht vorzuwerfen sei. Bei der Fortsetzung des Prozesses traf Jan K. im Gerichtssaal erstmals wieder auf sein Opfer.

Angst während der Tat

Der 25-Jährige konnte dem Gericht glaubhaft vermitteln, während der Tat Angst gehabt zu haben, vor allem, weil einer der unbekannten Mittäter ihn mit der Waffe bedrohte und ankündigte, damit zuschlagen zu wollen, sollte er sich wehren. „Für mich war das ein Trauma, das ich aber inzwischen gut verarbeitet habe“, erklärte er ruhig. Dabei ließ er auch nicht unerwähnt, dass es der Angeklagte selbst war, der den Mittäter mit den Worten besänftigt haben soll: „Alles gut, der wird schon nichts machen.“ Während der Tat habe K. verschwitzt und sei „hibbelig“ gewesen. So habe er den Eindruck gewonnen, dass er sich der Folgen seiner Tat nicht bewusst gewesen sei.

Habe einen Fehler gemacht

Er vermutete, dass der Angeklagte unter dem Einfluss von Amphetaminen gestanden haben könnte, und war sich sicher: „Wenn er bei klarem Verstand gewesen wäre, hätte er das nicht gemacht.“ Während der Aussage des Opfers blieb K. ruhig. „Ich weiß, ich habe einen Fehler gemacht“, sagte er in seinem Schlusswort. Noch einmal machte er seine Absicht deutlich, sich nicht bereichern, sondern die geraubten Sachen zurückgeben zu wollen. „Es tut mir leid.“