Wahlen

21 Parteien oder Wählergruppen zur Landtagswahl zugelassen

Wiesbaden (dpa/lhe) - Der Landeswahlausschuss hat über die Zulassung der Landeslisten für die Landtagswahl am 8. Oktober in Hessen entschieden und 21 von 22 eingereichten Listen zugelassen. Das teilte der Landeswahlleiter am Freitag in Wiesbaden mit. Zurückgewiesen wurde demnach die Landesliste von der Partei Bündnis C - Christen für Deutschland, da die erforderlichen 1000 Unterstützungsunterschriften nicht vorlagen.

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Damit stehen den Wählerinnen und Wählern zwei Gruppierungen weniger zur Auswahl als bei der letzten Landtagswahl 2018, bei der 23 Landeslisten zugelassen wurden. Auf den Landeslisten kandidieren insgesamt 745 Bewerberinnen und Bewerber, mehr als ein Drittel davon (261) sind Frauen.