Gesundheitsrisiko

Abkochgebot für Trinkwasser in Wiesbaden bleibt bestehen

Wegen eines im Wasser gefundenen Bakteriums sollen die Menschen in der Wiesbadener Innenstadt Trinkwasser weiter abkochen. Welche Voraussetzungen für eine Aufhebung des Gebots erfüllt sein müssen.

Die Menschen in der Wiesbadener Innenstadt sollten bis auf weiteres ihr Trinkwasser abkochen. (Symbolbild) Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Die Menschen in der Wiesbadener Innenstadt sollten bis auf weiteres ihr Trinkwasser abkochen. (Symbolbild)

Wiesbaden (dpa/lhe) - Die Menschen in der Wiesbadener Innenstadt sollen ihr Trinkwasser weiter abkochen. Das vorsorgliche Abkochgebot war wegen eines festgestellten Bakteriums in Kraft getreten und bleibt bis zum Abschluss der noch laufenden Untersuchungen bestehen, wie die Stadt mitteilte. 

Seit dem 25. September seien die Wasserversorgungsbetriebe intensiv mit Leitungsspülungen und Probenahmen beschäftigt. Weitere Untersuchungen seien unter anderem am Freitag und am kommenden Dienstag geplant. Frühestens am 8. Oktober rechne man mit Ergebnissen für eine weitere Bewertung. 

Wann kann das Abkochgebot aufgehoben werden?

Damit das Abkochgebot aufgehoben werden kann, müssen laut Stadt drei aufeinanderfolgende und unauffällige Untersuchungsergebnisse von allen Entnahmestellen vorliegen. Zwischen den Untersuchungen muss jeweils ein zeitlicher Abstand von mindestens zwei und maximal vier Tagen liegen. 

Immer top informiert mit dem WNOZ-WhatsApp-Kanal!

Breaking News, spannende Hintergründe und Newsletter: Mit unserem WhatsApp-Kanal bleiben Sie stets über Weinheim, den Odenwald und die Metropolregion informiert.

Impressum

Bis dahin soll Leitungswasser zum Trinken, Kochen oder Zähneputzen weiterhin abgekocht werden. Insbesondere Menschen mit chronischen Hautentzündungen, offenen Wunden oder Atemwegserkrankungen sollten weiterhin vorsichtig sein.