E-Scooter in Hessen

Ärger mit Leihrollern - Wie können Städte gegensteuern?

Frankfurt reguliert Anbieter von E-Scootern künftig strenger. Probleme mit falsch geparkten Rollern und Verkehrsverstößen gibt es auch andernorts in Hessen. Was die Städte dagegen unternehmen.

Werden E-Scooter falsch geparkt, müssen die Verleiher sie entfernen. Foto: Boris Roessler/dpa
Werden E-Scooter falsch geparkt, müssen die Verleiher sie entfernen.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Sie stehen kreuz und quer oder werden auf dem Bürgersteig gefahren: E-Scooter sorgen immer wieder für Ärger. Tausende der Miniroller mit E-Antrieb sind in den größeren hessischen Städten unterwegs, mit steigender Tendenz: Vergangenes Jahr stieg die Zahl der Fahrten allein in Frankfurt auf 10,5 Millionen an. Zwar ist der Betrieb der Scooter meist reguliert - bisher aber nicht überall mit dem gewünschten Ergebnis. 

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Wie ist die Situation?

Von einem besorgniserregenden Ausmaß spricht die Stadt Darmstadt, wenn es um abgestellte E-Scooter geht, die Fußgängern und Fußgängerinnen den Weg versperren. Insbesondere treffe dies mobilitätseingeschränkte Menschen. Die Stadt hinterfrage daher zunehmend den Mehrwert der E-Scooter für die Mobilitätswende, sagt ein Sprecher.

Wiesbaden und Frankfurt haben das Problem mit eigenen Parkflächen für Scooter eingedämmt. Die Zahl der Beschwerden ist seitdem zurückgegangen, wie beide Städte berichten.

In Frankfurt und anderen Städten dürfen E-Scooter nur auf eigens gekennzeichneten Flächen abgestellt werden. Foto: Boris Roessler/dpa
In Frankfurt und anderen Städten dürfen E-Scooter nur auf eigens gekennzeichneten Flächen abgestellt werden.

In Frankfurt sind diese Flächen allerdings teils überfüllt - vor allem dort, wo die Scooter besonders stark nachgefragt werden. Auch Verkehrsverstöße wie Alkoholfahrten oder Fahren auf dem Gehweg seien nach wie vor problematisch, sagt Katharina Petry von der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft Traffiq.

Welche Möglichkeiten haben die Städte?

Da die Anbieter öffentliche Flächen benutzen, müssen sie in vielen Städten eine sogenannte Sondernutzungserlaubnis beantragen. In dieser können die Kommunen Regeln festlegen, beispielsweise wo die Scooter abgestellt werden dürfen und wo nicht. Oder dass die Anbieter für Beschwerden erreichbar sein müssen. 

Frankfurt verfolgt über eine Software genau, wie rasch beispielsweise falsch geparkte Scooter entfernt werden, nachdem sie gemeldet wurden. 2025 waren es im Schnitt zweieinhalb Stunden.

Um die verbleibenden Probleme in den Griff zu bekommen, führt die Stadt weitere Regeln ein. Bis zur Jahresmitte sollen sie wirksam werden.

Was plant Frankfurt konkret?

Anbieter müssen künftig ein Bewerbungsverfahren durchlaufen, maximal drei werden am Ende zugelassen. Derzeit sind es fünf, ein sechstes Unternehmen steht nach Angaben der Stadt in den Startlöchern. 

In dem neuen Bewerbungsverfahren müssen die Verleihfirmen beispielsweise nachweisen, dass sie gegen Verkehrsverstöße vorgehen. Dies könne etwa über Sensibilisierung der Nutzenden geschehen, sagt Petry von Traffiq. Zur Verhinderung von Fahrten unter Einfluss von Drogen oder Alkohol seien Reaktionstests vor dem Verleihvorgang per App möglich. 

Warnsignale könnten darauf hinweisen, dass man sich in einem Gebiet aufhält, in dem das Fahren verboten ist, etwa einer Grünanlage. Fahrer oder Fahrerinnen, die sich nicht an Regeln hielten, könnten gesperrt werden.

Punkten können die Anbieter zudem, wenn sie rasch auf Beschwerden reagieren. Auch die Kriterien Umwelt und Nachhaltigkeit sowie Datenmanagement wurden eingeführt - die Stadt will Einblicke in die Daten der Anbieter, denn nur so kann sie verfolgen, wo sich die Scooter befinden. 

Wer überzeugt, erhält eine Nutzungserlaubnis für zwei Jahre. Die Stadt reize mit den Regelungen aus, was möglich sei, sagt Mobilitätsdezernent Wolfgang Siefert (Grüne). Man wolle an den Rollern festhalten, da sie eine gute Ergänzung und ein flächenarmes Verkehrsmittel seien und dadurch in eine verdichtete Stadt wie Frankfurt passten. 

Ein Bild, das Ausnahme sein soll: Kreuz und quer geparkte Scooter. (Archivbild). Foto: Arne Dedert/dpa
Ein Bild, das Ausnahme sein soll: Kreuz und quer geparkte Scooter. (Archivbild).

Was bedeutet die Neuregelung für Nutzer?

Nutzende müssen sich darauf einstellen, dass die Anbieter strenger auf die Einhaltung der Regeln achten. Möglich ist, dass die Firmen Verstöße sanktionieren. 

Zudem wird es weniger Scooter in der Stadt zur Auswahl geben: Die Höchstzahl wird zur Jahresmitte von derzeit 12.000 auf 10.500 beschränkt, im Stadtkern auf 2.400. Nur noch drei Anbieter sorgten allerdings im Sinne der Nutzerinnen und Nutzern für mehr Übersichtlichkeit, hofft die Stadt. 

Was machen andere Städte?

Kassel hat strengere Regen beschlossen, die im April in Kraft treten: E-Scooter dürfen nur auf markierten Flächen oder an Radbügeln zur Vermietung angeboten und nach dem Nutzungsvorgang zurückgenommen werden. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert, können Vertragsstrafen verhängt werden. Auch in Kassel müssen Anbieter einen Sondernutzungsvertrag mit der Stadt schließen. 

Darmstadt prüft ein solches Verfahren, wie ein Sprecher mitteilt. Maximal 1.480 der Roller von insgesamt vier Anbietern sind in der südhessischen Stadt erlaubt. Bisher sind knapp 70 Abstellflächen für die Scooter ausgewiesen, weitere sollen hinzukommen. Verstöße würden konsequent verfolgt. 

Wiesbaden regelt den Betrieb ebenfalls über Sondernutzungen. 4.000 Scooter durchkreuzen die Landeshauptstadt. Auch sie hat großflächige Parkverbote verhängt. Seitdem gebe es nur noch wenige Beschwerden.