Kriminalität

Anklage nach Brandanschlägen - was steckt dahinter?

Nach mehreren Brandanschlägen in Leibertingen sind sich die Ermittler sicher: Verantwortlich ist ein extremistischer Einzeltäter. Sie übergeben den Fall an die Richter.

Der angeklagte Mann soll ein Einzeltäter gewesen sein.(Symbolbild) Foto: Marijan Murat/dpa
Der angeklagte Mann soll ein Einzeltäter gewesen sein.(Symbolbild)

Hechingen/Stuttgart (dpa/lsw) - Nach mehreren Brandanschlägen in Leibertingen (Kreis Sigmaringen) ist ein 22 Jahre alten Mann wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung angeklagt worden. Das Staatsschutzzentrum bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart wirft ihm vor, im vergangenen Oktober aus extremistischen Gründen Anschläge auf ein Auto, ein Wohnhaus und Einsatzkräfte von Feuerwehr und Polizei verübt zu haben. 

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Das Landgericht Hechingen wird sich nach eigenen Angaben vom 30. März an mit dem Fall befassen. Ein Urteil ist bislang für Mitte April geplant. 

Molotowcocktail gegen Polizisten und Feuerwehrmann

Der Mann soll in der Nacht zum 23. Oktober mit selbst gebauten Molotowcocktails zunächst ein Auto angezündet haben. Dann soll er durch einen gezielten Wurf auf ein Fenster im Erdgeschoss eines Gebäudes versucht haben, ein Wohnhaus in Brand zu setzen. «Dabei soll er auch den Tod der schlafenden Bewohner billigend in Kauf genommen haben», teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit.

Außerdem soll er in Tötungsabsicht einen Molotowcocktail in Richtung einer alarmierten Streifenwagen-Besatzung und von zwei Feuerwehrmännern geworfen haben. Auch Fahrzeuge habe der 22-Jährige beschädigt, als er auf ihnen und einem Gebäude Schriftzüge wie beispielsweise «FCK NZS» angebracht habe.

Mann soll ein Einzeltäter gewesen sein

Der Angeklagte habe als Einzeltäter mutmaßlich aus politischer Motivation heraus gehandelt, erklärte das Staatsschutzzentrum in einer Mitteilung. Er habe sich als Teil einer «linken-antifaschistischen» Szene verstanden. Anhaltspunkte für eine Vernetzung mit anderen Personen gebe es nicht. 

Das Staatsschutzzentrum kann herausgehobene Ermittlungsverfahren übernehmen, denen eine extremistische oder terroristische Motivation zugrunde liegt.