Kriminalität

Anklage wegen Mordes an Pflegekraft in Stuttgart

Weil eine Frau nicht zur Arbeit erscheint, schlägt ihre Chefin Alarm. Einsatzkräften finden die Leiche der Pflegerin in ihrem Wohnheimzimmer. Nun ist eine Anklage erhoben worden.

Die Leiche der jungen Frau war Ende Januar in einem Wohnheimzimmer gefunden worden. (Symbolbild) Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Die Leiche der jungen Frau war Ende Januar in einem Wohnheimzimmer gefunden worden. (Symbolbild)

Stuttgart (dpa/lsw) - Weil er seine Ex-Partnerin getötet haben soll, muss sich ein 32 Jahre alter Mann nach Willen der Staatsanwaltschaft vor Gericht verantworten. Man habe Anklage wegen des Verdachts des Mordes erhoben, teilte die Behörde in Stuttgart mit. 

Die Ermittler werfen dem Mann vor, die 31 Jahre alte Frau Ende Januar in ihrem Zimmer in einem Schwesternwohnheim in Stuttgart getötet zu haben. Der mutmaßliche Täter und das Opfer seien seit wenigen Monaten nach islamischem Recht verheiratet gewesen sein. Wegen Eifersucht und Misstrauen des Mannes sei es zu Streit innerhalb der Beziehung gekommen, weswegen sich die Frau wenige Tage vor der Tat von dem Mann getrennt haben soll. 

Anklage: Mann soll Trennung nicht akzeptiert haben

Die Anklage geht davon aus, dass der Mann die Trennung nicht habe akzeptieren wollen und die Frau deswegen getötet habe. Der mutmaßliche Täter ist laut Staatsanwaltschaft staatenlos, früheren Angaben der Polizei zufolge hat er palästinensische Wurzeln. 

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Impressum

Der Leichnam der Frau war erst Tage nach der Tat in dem Wohnheimzimmer entdeckt worden. Weil die Frau, die als Pflegehilfskraft gearbeitet hatte, mehrere Tage nicht zur Arbeit gekommen war, hatte ihre Vorgesetzte Alarm geschlagen. 

Mord im gleichen Wohnheim vor fast drei Jahren

Der Fall weckt Erinnerungen an ein brutales Verbrechen in Stuttgart im August 2023: Damals wurde eine 32 Jahre alte Pflegeschülerin im selben Wohnheim von der Polizei gefunden – getötet von ihrem Ex-Partner. 

Das Gericht verurteilte den Täter des ersten Falls im Jahr 2024 zu lebenslanger Haft. Mit 22 Messerstichen, so die Überzeugung der Richter damals, hatte der Deutsch-Pole die Frau angegriffen, getrieben von einem «absoluten Vernichtungswillen».