Verkehr

Autofahrt mit 2,1 Promille endet im Gefängnis

Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild
Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt.

Mannheim (dpa/lsw) - Eine Trunkenheitsfahrt mit 2,1 Promille hat für einen Mann in Mannheim im Gefängnis geendet. Der 37-Jährige wurde in der Nacht auf Freitag routinemäßig kontrolliert und musste pusten, wie ein Polizeisprecher erklärte. Einen Führerschein konnte er nicht vorweisen. Dabei stellten die Beamten auch fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag - wegen einer früheren Trunkenheitsfahrt und weiteren Delikten. Die von ihm per Strafbefehl geforderte Summe im hohen fünfstelligen Bereich wollte der Mann nicht zahlen. Somit musste er nach der Blutprobe auf dem Revier direkt ins Gefängnis.

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Strafrechtliche Konsequenzen kämen auch auf die Halterin des Wagens zu, mit dem der Mann fuhr. Denn sie habe ihm durch das Überlassen des Wagens die Fahrt ermöglicht.