Ungewöhnlicher Kriminalfall

Baby in Gefriertruhe versteckt - Urteil bleibt bestehen

Sechs Jahre Haft für eine Mutter wegen Totschlags ihres Neugeborenen. Die Verurteilung ist nun in letzter Instanz bestätigt worden.

Weil sie ihr Neugeborenes getötet und die Leiche in einer Gefriertruhe versteckt hatte, wurde eine Mutter vom Landgericht Fulda schuldig gesprochen und zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist nun rechtskräftig. (Archivbild) Foto: Michael Bauer/dpa
Weil sie ihr Neugeborenes getötet und die Leiche in einer Gefriertruhe versteckt hatte, wurde eine Mutter vom Landgericht Fulda schuldig gesprochen und zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist nun rechtskräftig. (Archivbild)

Karlsruhe/Fulda (dpa) - Die Verurteilung einer Mutter aus Osthessen, die ihr neugeborenes Kind getötet und die Leiche anschließend in einer Tiefkühltruhe versteckt hatte, bleibt bestehen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wies die Revisionsanträge der Frau und der Staatsanwaltschaft als unbegründet zurück. 

Das Landgericht Fulda hatte im Oktober 2025 die damals 35-Jährige wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Polin ihr Kind im Juli oder August 2022 nach der Geburt in einer öffentlichen Toilette im osthessischen Bad Hersfeld getötet hat. Die Leiche des Babys war im Februar 2025 von Nachbarn in der Gefriertruhe entdeckt worden.

«Psychische Ausnahmesituation»

Das Landgericht Fulda war im Strafmaß deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft geblieben und von einem «minderschweren Fall» ausgegangen. Berücksichtigt wurden unter anderem «die psychische Ausnahmesituation einer Mutter nach der Geburt» und ihre schwierige familiäre Situation. 

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Die Verurteilte hat mit ihrem damaligen Lebensgefährten zwei Kinder. Er wollte keine weiteren und sich seit geraumer Zeit von der Frau trennen. Die Schwangerschaft hatte sie ihrem Umfeld verheimlicht.