Finanzaufsicht

Bafin wirft Helaba Mängel bei Geldwäsche-Kontrollen vor

Die Bafin bemängelt erneut die Geldwäsche-Kontrollen bei der Helaba. Besonders bei der Identifizierung und Überwachung von Kunden sieht die Aufsicht Nachholbedarf.

War die Helaba nicht gründlich genug bei Geldwäsche-Kontrollen? Die Aufsicht ist nach Prüfung unzufrieden. (Archivbild) Foto: Frank Rumpenhorst/dpa
War die Helaba nicht gründlich genug bei Geldwäsche-Kontrollen? Die Aufsicht ist nach Prüfung unzufrieden. (Archivbild)

Frankfurt/Main (dpa) - Die Finanzaufsicht Bafin geht wegen Mängeln bei der Geldwäsche-Kontrolle erneut gegen die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) vor. Die Beanstandungen beträfen besonders die Identifizierung von Kunden und die Überprüfung und Aktualisierung von Kundendaten, teilte die Behörde am Montag in Frankfurt mit. Betroffen seien zudem die Risikoanalyse und die Überwachung von Transaktionen. Damit habe die Helaba gegen Vorgaben des Geldwäschegesetzes und des Kreditwesengesetzes verstoßen.

Nach Anordnung der Bafin muss die Bank nun «angemessene und geeignete Maßnahmen» ergreifen, um die Mängel in der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu beseitigen. Vor allem müsse sie Kundendaten überprüfen und aktualisieren und der Behörde fortlaufend über die Fortschritte berichten. Der Bescheid an die Bank stammt bereits vom 13. Mai.

Ein Sprecher der Helaba erklärte am Morgen, die Bank sei sich der hohen Bedeutung der Geldwäsche- und Betrugsprävention bewusst. «Wir stehen im engen Austausch mit der Bafin, um die Maßnahmen schnellstmöglich umzusetzen.» Für die Kundschaft ändere sich dabei grundlegend nichts.

Newsletter

Holen Sie sich den WNOZ-Newsletter und verpassen Sie keine Nachrichten aus Ihrer Region und aller Welt.

Mit Ihrer Registrierung nehmen Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

Bereits im Dezember hatte die Bafin wegen Mängeln in der Geldwäscheprävention gegen die Helaba ein Bußgeld von 20.000 Euro verhängt. Damals ging es um Datenverarbeitungssysteme der Bank in dem Bereich, die laut der Behörde "nur eingeschränkt angemessen waren".

Das Geldwäschegesetz verpflichtet Banken, die Identität ihrer Kunden zu prüfen und deren Daten regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren. Nach dem Kreditwesengesetz (KWG) müssen sie zudem ihre Geschäftsbeziehungen und Transaktionen laufend überwachen. Damit sollen sie verhindern, dass sie dazu missbraucht werden, Gewinne aus Straftaten in den legalen Geldkreislauf einzuschleusen.