Privatverkauf

BGH stärkt Käufern von Gebrauchtwagen bei Mängeln den Rücken

Wer eine bestimmte Beschaffenheit beim Privatverkauf eines Autos zusagt, muss sie gewährleisten. Gilt das auch für Teile, die ihre Lebenserwartung überschritten haben? Dazu hat der BGH geurteilt.

Zahlreiche Oldtimer stehen bei einem Oldtimermarkt auf einer Wiese. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa/Symbolbild
Zahlreiche Oldtimer stehen bei einem Oldtimermarkt auf einer Wiese.