Bundesgerichtshof

Cum-Ex-Urteil: BGH bestätigt Einziehung von Tatlohn

Mit Cum-Ex-Aktiendeals wurde der Fiskus um Milliarden geprellt. Im Urteil gegen Schlüsselfigur Hanno Berger ordnete ein Gericht die Einziehung von 1,1 Millionen Euro Tatlohn an. Der BGH stimmt zu.

Der BGH hat zu millionenschweren Taterträgen im Fall Hanno Berger entschieden (Archivbild) Foto: Uli Deck/dpa
Der BGH hat zu millionenschweren Taterträgen im Fall Hanno Berger entschieden (Archivbild)