Darf man überall nackt sein?
Nackt durch den Wald radeln - darf man das überhaupt? So ist die Gesetzeslage.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Nackt radeln oder wandern - darf man das überhaupt? «Vom Grundsatz her ist Nacktsein nicht verboten», klärt das Polizeipräsidium Westhessen auf. Man müsse jedoch den Einzelfall prüfen.
Es könnte eine «Belästigung der Allgemeinheit» vorliegen - beispielsweise in großen Menschenmengen oder an Spielplätzen. «Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß Paragraf 118 Ordnungswidrigkeitengesetz dar.» Für die Ahndung sind die jeweiligen kommunalen Ordnungsämter zuständig.
«Juristisch anders verhält es sich, wenn das Nacktsein einen sexuellen Hintergrund hat», so ein Sprecher. «Dies stellt eine exhibitionistische Handlung im Sinne des Paragrafen 183 Strafgesetzbuch dar.» Eine solche Straftat liege beim reinen Fahrradfahren nicht vor.