Affäre

Datenschützer: Verfahren um Anwaltsschreiben abgeschlossen

Innenminister Strobl hat stets betont, dass er mit der Weitergabe eines Anwaltsschreibens «maximale Transparenz» habe schaffen wollen. Zulässig war dies aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht - doch das Verfahren ist nun abgeschlossen.

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU). Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild
Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU).