Diese Hochschulen in Hessen halten an Zivilklausel fest
Vier Hochschulen in Hessen verpflichten sich aktuell zur Zivilklausel. In Kassel gibt es Überlegungen, die Regelung für zivile Forschung zu ändern. Wie sieht es an den drei anderen Unis aus?
Kassel/Frankfurt (dpa/lhe) - Vier Hochschulen in Hessen haben aktuell eine freiwillige sogenannte Zivilklausel. Neben der Universität Kassel zählen dazu die Goethe-Universität Frankfurt, die TU Darmstadt und die Hochschule Geisenheim. Während es in Kassel Bestrebungen gibt, die Klausel aufzuweichen, sehen die drei anderen Hochschulen derzeit keine Änderungen vor.
Uni Frankfurt sieht keinen Handlungsbedarf
Die Goethe-Universität Frankfurt erklärte, dass sie an der Zivilklausel festhält. «Auch wenn sich der Kontext angesichts der Bedrohung Europas durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und den Wegfall der USA als verlässlicher Partner verändert hat, sehen wir keinen Handlungsbedarf, denn ohnehin garantiert die im Grundgesetz verankerte Freiheit der Forschung Wissenschaftler*innen eine weitgehende Wahlfreiheit zu den Gegenständen ihrer Forschung, die auch die Grundordnung einer Universität nicht einschränken kann», erklärte ein Sprecher der Hochschule.
In der Präambel zur Grundordnung der Universität sei das Ziel festgehalten: «Lehre, Forschung und Studium an der Goethe-Universität dienen zivilen und friedlichen Zwecken», erläuterte er. «Damit hat die Universitätsgemeinschaft, vertreten durch die zuständigen Gremien, Werte formuliert, an denen sich Lehre, Forschung und Studium orientieren.» Auf welchem Weg das Ziel einer zivilen, friedlichen Welt erreicht werden soll, lasse die Formulierung offen.
TU Darmstadt bekräftigte Beibehaltung 2024
Auch an der TU Darmstadt gibt es keine Bestrebungen, die Zivilklausel abzuschaffen. Sie sei seit 2012 Bestandteil der Grundordnung der Hochschule und aus einem umfangreichen und intensiven hochschulöffentlichen Diskurs in den Gremien der Universität hervorgegangen, erklärte eine Sprecherin.
Die Zivilklausel diene Forschenden der Hochschule «als ethische Richtschnur ihres Handelns und unterstreicht unseren Anspruch, die Auswirkungen unserer Forschung kritisch und verantwortungsvoll zu reflektieren», erläuterte sie. Militärische Forschung schließe sie dabei nicht grundsätzlich aus. Die Universitätsversammlung habe nach Befassung mit den Erfahrungen zur gelebten Praxis mit der Zivilklausel im Sommer 2024 deren Beibehaltung und Umsetzungsverfahren bekräftigt.
Änderung auch an Hochschule Geisenheim «kein Thema»
Die Hochschule Geisenheim sieht ebenfalls keine Änderung der Klausel vor. «Wir verfolgen an der Hochschule Geisenheim in Forschung und Lehre ausschließlich zivile und friedliche Zwecke», erklärte ein Sprecher der Hochschule, die sich auf die Themen Wein, Getränke, Lebensmittel, Gartenbau und Landschaftsarchitektur konzentriert. Alle anderen Zwecke seien aufgrund der Ausrichtung der Hochschule Geisenheim kein Thema. Daher stehe eine Änderung der Klausel in der Grundordnung auch nicht zur Diskussion.