Drei Tote bei Absturz von Wartungsgondel
Eschwege (dpa) - Am Amtsgericht Eschwege wird am Montag (9.00 Uhr) der Prozess um den Absturz einer Wartungsgondel mit drei Toten in Nordhessen fortgesetzt. Die Mitarbeiter einer Berliner Turmbau-Firma waren 2019 laut Anklage etwa 80 Meter in die Tiefe gestürzt, als sie mit einem Transportkorb an einer Stahlwinde für Wartungsarbeiten an einem Sendemast auf dem Berg Hoher Meißner im Werra-Meißner-Kreis nach oben befördert werden sollten. Seit Anfang Mai müssen sich der Geschäftsführer des Betriebes sowie ein Elektriker einer Brandenburger Wartungsfirma wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen verantworten. Möglicherweise könnte am Montag ein Urteil verkündet werden.
Dem 48-jährigen Geschäftsführer wirft die Staatsanwaltschaft vor, für den Absturz mitverantwortlich zu sein. Die verwendete mobile Seilbahn soll nicht den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprochen haben. Sie hätte demnach beim Transport von Personen in großer Höhe nicht verwendet werden dürfen, da sie über keine zusätzlichen Sicherungssysteme verfügt haben soll, die ein vollständiges Abstürzen der Gondel hätten verhindern können.
Der mitangeklagte Elektriker aus Brandenburg soll bei Wartungsarbeiten an der Seilwinde im Februar 2019 versehentlich eine Hülse nicht ordnungsgemäß eingesetzt haben. Diese Verletzung der Sorgfaltspflicht des 63-Jährigen soll laut Staatsanwaltschaft dazu beigetragen haben, dass das Stahlseil der Seilwinde in ungebremsten Freilauf geriet. Beide Angeklagte hatten die Vorwürfe zum Prozessauftakt zurückgewiesen.