Verwaltungsgerichtshof

Equal-Pay-Klage von Ex-Bürgermeisterin erneut vor Gericht

Janette Fuchs war acht Jahre Bürgermeisterin des Schwarzwaldortes Todtmoos. Dabei wurde sie schlechter bezahlt als ihre Vorgänger und ihr Nachfolger. Einen Sieg vor Gericht errang sie bereits.

Vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim geht es um die Bezahlung der früheren Bürgermeisterin von Todtmoos. (Handout) Foto: Daniela Jakob/privat/dpa
Vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim geht es um die Bezahlung der früheren Bürgermeisterin von Todtmoos. (Handout)

Mannheim/Todtmoos (dpa/lsw) - Die Klage der ehemaligen Bürgermeisterin des Schwarzwald-Kurortes Todtmoos, Janette Fuchs, wegen schlechterer Bezahlung als ihre männlichen Amtsvorgänger und Nachfolger beschäftigt heute den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim. Die 59-Jährige fordert Schadenersatz und eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte Fuchs in erster Instanz bereits recht gegeben. Es verurteilte die Gemeinde unter anderem dazu, Janette Fuchs mehr als 36.500 Euro Schadenersatz und eine Entschädigung von 7.000 Euro zu zahlen. Die Kommune ging in Berufung. 

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Anwalt bemängelt fehlende Begründung für schlechtere Bezahlung

Von 2014 bis 2022 war Janette Fuchs parteilose Bürgermeisterin in Todtmoos, seither ist sie Pensionärin. Laut ihrem Anwalt Jörg Düsselberg bezieht sich der Schadenersatz auf die Differenz der Bezüge zwischen den Besoldungsgruppen A 14 und A 15 für etwas mehr als die Hälfte ihrer Amtszeit. Es habe keine umfassende Begründung für die niedrigere Einstufung von Fuchs zu Beginn ihrer Amtszeit durch den Gemeinderat gegeben, sagte er.

Der Anwalt der Gemeinde Todtmoos, André Friedl, hingegen argumentiert, dass zwischen der Entscheidung über die Besoldungsstufe des Vorgängers und von Fuchs 24 Jahre lägen. In der Zwischenzeit hätten sich sowohl die Einwohnerzahlen als auch die Übernachtungszahlen und die Herausforderungen in der Gemeinde geändert, sagte Friedl - dazu nannte er die Finanzsituation der Gemeinde sowie die personelle Ausstattung der Dienststelle bei Amtsantritt des Vorgängers.