Arbeitsrecht

EU-Gerichtshof urteilt zu Kündigung nach Kirchenaustritt

Darf die Caritas einer Mitarbeiterin kündigen, nur weil sie aus der Kirche ausgetreten ist? Das höchste europäische Gericht könnte ein Urteil mit Signalwirkung fällen.

Vor dem Europäischen Gerichtshof geht es um den Fall einer Mitarbeiterin in der Schwangerschaftsberatung der Caritas, der nach ihrem Austritt aus der katholischen Kirche gekündigt wurde. (Archivbild) Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Vor dem Europäischen Gerichtshof geht es um den Fall einer Mitarbeiterin in der Schwangerschaftsberatung der Caritas, der nach ihrem Austritt aus der katholischen Kirche gekündigt wurde. (Archivbild)

Luxemburg (dpa) - Die Große Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) entscheidet heute (9.00 Uhr) zu der Frage, ob ein kirchlicher Arbeitgeber Angestellten wegen Austritts aus der Kirche kündigen darf. Hintergrund ist der Fall einer Mitarbeiterin in der Schwangerschaftsberatung der Caritas in Wiesbaden. Nach ihrem Austritt aus der katholischen Kirche kündigte der Verein der Frau, obwohl die Mitgliedschaft keine Voraussetzung für eine Beschäftigung war. Im Beratungsteam arbeiteten zu dem Zeitpunkt auch zwei Personen, die nicht der katholischen Kirche angehören. 

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Die Kirche argumentierte, dass der Austritt als bewusster Akt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Loyalitätspflicht darstelle. Die Frau betont, dass sich an ihrer Haltung zu christlichen Werten und ihrem Glauben nichts geändert habe. Grund für den Austritt seien finanzielle und familiäre Aspekte gewesen. Die Frau klagte gegen die Kündigung vor deutschen Gerichten, der Streit ging bis vor das Bundesarbeitsgericht. Dieses legte den Fall dem EuGH in Luxemburg vor. Das Bundesarbeitsgericht muss die Auslegung des höchsten europäischen Gerichts anschließend bei seiner Entscheidung beachten.