Nach Ausschreitungen

Experte: Schwerer Landfriedensbruch schwer nachzuweisen

Bis zu zehn Jahre Haft drohen bei schwerem Landfriedensbruch. Strafrechtler Matthias Jahn sagt, worauf es bei den Ermittlungen zu den Ausschreitungen in Frankfurt jetzt ankommt.

Welche Strafen nach den Krawallen in Frankfurt folgen, bleibt abzuwarten. Foto: Alina Grünky/dpa
Welche Strafen nach den Krawallen in Frankfurt folgen, bleibt abzuwarten.

Frankfurt/Main (dpa) - Nach den Ausschreitungen in Frankfurt müssen die Ermittler nach Einschätzung des Strafrechtlers Matthias Jahn genau prüfen, welche Taten den Beschuldigten tatsächlich nachgewiesen werden können. Zwar seien Diebstähle und Sachbeschädigungen teilweise auf Videos in sozialen Netzwerken zu sehen. Ob auch schwerer Landfriedensbruch vorliege, lasse sich derzeit aber noch nicht beurteilen, sagte der Professor der Goethe-Universität Frankfurt in der «Hessenschau». Demnach werden teilweise «drakonische Strafen» gefordert.

Auf schweren Landfriedensbruch stehen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe. «Das ist ein schweres Delikt», sagte Jahn. Dafür müsse allerdings nachgewiesen werden, dass aus einer Menschenmenge heraus Gewalttätigkeiten begangen wurden und sich die jeweiligen Beschuldigten daran als Täter oder Teilnehmer beteiligt hätten, erklärte Jahn. Angesichts der dynamischen Einsatzlage mit mutmaßlich zahlreichen Auseinandersetzungen an rund 30 Orten sei das eine Herausforderung.

Einzelne Diebstähle und Sachbeschädigungen könnten möglicherweise innerhalb weniger Wochen in beschleunigten Verfahren abgeurteilt werden. Voraussetzung dafür sei, dass die Taten leicht nachweisbar seien. Bei Landfriedensbruch und schwerem Landfriedensbruch sei der Weg zu einer Verurteilung deutlich schwieriger, sagte der Jurist.

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Auch die Frage, ob sich Beschuldigte in ein kriminelles Netzwerk eingebunden hätten, das Landfriedensbrüche begehen wollte, müsse erst durch weitere Ermittlungen geklärt werden. Die Ergebnisse der kommenden Wochen seien dafür entscheidend.

Nach Angaben der Einsatzleitung wurden 87 Strafanzeigen gestellt, es gab 366 Personenkontrollen und 1.225 Platzverweise.