Faeser fordert strengere Vergaberegeln am Bau
Die Spitzenkandidatin der SPD und die IG BAU kritisieren, dass manche Baufirmen Tarifverträge oder den Mindestlohn unterlaufen. Sie fordern eine strengere Vergabepraxis bei öffentlichen Aufträgen. Das Wirtschaftsministerium verweist auf bestehende Regelungen.
Bad Vilbel (dpa/lhe) - Die SPD-Spitzenkandidatin in Hessen, Nancy Faeser, hat strengere Vergaberichtlinien bei öffentlichen Bauaufträgen gefordert. «Wir müssen in Hessen viel stärker kontrollieren, ob vom Land beauftragte Unternehmen Tarife einhalten», sagte die Bundesinnenministerin bei einem Termin mit der IG BAU und dem Verband baugewerblicher Unternehmer (VBU) am Donnerstag in Bad Vilbel. «Es kann nicht sein, dass beispielsweise Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter unter Tarif oder sogar unter Mindestlohn verdienen», sagte Faeser, die für die SPD bei der Landtagswahl am 8. Oktober antritt, laut Mitteilung. Die SPD werde einen vergabespezifischen Mindestlohn einführen, Subunternehmerketten begrenzen und Verstöße hart sanktionieren.
Die IG BAU kritisierte, auch in Hessen sei es Praxis, dass öffentliche Bauaufträge an die Anbieter mit dem günstigsten Angebot gingen. «Den Zuschlag erhalten somit in der Regel Betriebe, die sich zweifelhafter Nachunternehmer bedienen.» Teils werde ein Auftrag bis zu fünf Mal weitergereicht. Die Beschäftigten der ausführenden Firma, in der Regel aus Osteuropa, würden überwiegend illegal beschäftigt.
Allein im Zuständigkeitsbereich des Frankfurter Hauptzollamtes sei 2022 bei Kontrollen von 472 Arbeitgebern aus der Baubranche ein Schaden von 5,3 Millionen Euro aufgedeckt worden, so die IG BAU.
Da tarif- und gesetzestreue Firmen bei Dumping-Vergabepreisen nicht mithalten könnten, hätten sie keine Chance auf öffentliche Aufträge, so die Gewerkschaft. Hans-Joachim Rosenbaum, Regionalleiter Hessen der IG BAU, forderte häufigere Kontrollen und harte Strafen. Thomas Reimann, Präsident des VBU Hessen, sprach von Wettbewerbsverzerrung zu Lasten gesetzestreuer Baufirmen. «Die öffentliche Hand muss sicherstellen, dass ihre Vergabepraktiken nicht aktiv zur Förderung von Schwarzarbeit und zur Untergrabung des Mittelstands beitragen.»
Das hessische Wirtschaftsministerium betonte, das hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz fordere, dass der spätere Auftragnehmer vor der Auftragsvergabe die Einhaltung eines allgemein-verbindlichen Tarifvertrags per Verpflichtungserklärung nachweise. Zudem verpflichte das Gesetz beauftragte Unternehmen sowie Nach- und Verleihfirmen auf Einhaltung der Tariftreue und des Mindestlohns.
Das Land habe mit dem Vergabe- und Tariftreuegesetz eine Regelung geschaffen, «die Missständen bei öffentlichen Bauvergaben mit effizienten Mitteln entgegentritt». Für Bauleistungen, deren Auftragswert den EU-Schwellenwert von 5,382 Millionen Euro erreiche oder überschreite, gelte aber Bundesrecht. Entsprechendes gelte für staatliche Kontrollen am Bau. «Hier ist der Bund, konkret der Zoll zuständig, der seine Kontrollen weiter intensivieren müsste.»