Leiche im Kröten-Tunnel: Deshalb ist sich das Gericht sicher
Monatelang bleibt der gewaltsame Tod einer Frau unentdeckt – bis Waldarbeiter auf einen schaurigen Fund stoßen. Was der Prozess und sein Urteil über das grausame Verbrechen enthüllen.
Stuttgart/Sindelfingen (dpa) - An jenem Februar-Abend im vergangenen Jahr nimmt die Frau einen E-Scooter, um von ihrer Arbeitsstelle in einem Sindelfinger Restaurant nach Hause zu fahren. Auf dem Heimweg muss sie ein Waldstück durchqueren - das weiß ihr Bekannter, er lauert ihr auf, zerrt sie vom Roller und bringt sie um. Die Leiche, auch davon ist die Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts überzeugt, versteckt er in einem Krötentunnel, den Roller wirft er in einen See.
«Nicht die geringsten Zweifel» habe man an der Schuld des 47-jährigen früheren Bekannten der Frau, hieß es bei der Urteilsverkündung der 1. Großen Strafkammer in Stuttgart. Sie verurteilte den Mann wie von der Staatsanwaltschaft gefordert zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Die Verteidigung hatte für einen Freispruch plädiert.
Durch den Ablauf sieht das Gericht das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Der Mann muss den Kindern der Toten zudem ein Schmerzensgeld zahlen sowie für die Überführung der Leiche in die Mongolei und die Bestattung der Frau aufkommen.
So soll es abgelaufen sein
Nach Überzeugung der Kammer lauerte der Ukrainer seiner Bekannten Ende Februar 2025 im Sindelfinger Wald auf und ermordete sie «durch massive Gewalteinwirkung gegen den Hals», wie es hieß. «Zuvor hatte er eine Straßenlaterne beschädigt und sich an dieser dunklen Stelle im Gebüsch versteckt», führte die Kammer aus.
Monatelang blieb der Tod der Frau verborgen, dann entdeckten Waldarbeiter im Mai ihre Leiche in einem Krötentunnel unter der Straße an einem Rückhaltebecken - stark verwest und bekleidet nur mit Socken, einem BH und Handschuhen. Vier Wochen darauf wurde der Tatverdächtige aus dem Kreis Konstanz gefasst.
Handydaten verrieten den Täter
Ins Visier der Ermittler war er nach Angaben der Ermittler durch die Auswertung von Verbindungs- und Funkzellendaten geraten. In den Wochen vor der Tat hatte es demnach zahlreiche Telefonate oder Anrufversuche zwischen dem 47-Jährigen und der Frau gegeben.
Mitentscheidend für eine Verurteilung des Mannes waren laut Gericht die Geodaten seines Handys. Sie zeigten, dass er bereits an den beiden Tagen jeweils vor der Tat rund drei Stunden am späteren Tatort auf die Frau gewartet hatte, diese jedoch an diesen Tagen die Stelle nicht passierte, wie der Richter erklärte.
Gericht kennt den Grund für die Tat nicht
Zudem hatte er nach Angaben der Staatsanwaltschaft kein Alibi für die Zeit des Verbrechens, bei der Arbeit habe er sich krankgemeldet. «Ein genaueres Motiv für die Tat konnte jedoch nicht festgestellt werden», teilte das Gericht weiter mit. Nach Zeugenaussagen soll es zuletzt viel Streit zwischen den beiden gegeben haben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.