Frühere Feldmann-Partnerin in Awo-Affäre vor Gericht

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Im Prozess gegen die frühere Partnerin des ehemaligen Frankfurter Oberbürgermeisters Peter Feldmann in der Awo-Affäre hat es am Mittwoch noch keine Entscheidung gegeben. Der von ihrem Mann getrennt lebenden 36-Jährigen wird Beihilfe zur Untreue vorgeworfen. Sie soll zwischen 2014 und 2017 einen Schein-Minijob bei der Arbeiterwohlfahrt (Awo) gehabt und dafür 13 500 Euro erhalten haben. Die 36-Jährige bestreitet dies und legte Einspruch gegen einen Strafbefehl ein, nachdem sie eine Geldstrafe von 6000 Euro (120 Tagessätze) zahlen soll.
Zum Prozessauftakt wurde am Mittwoch das Schreiben der bislang einzigen Zeugin verlesen, wonach sie von ihrem Recht Gebrauch mache, die Aussage zu verweigern. Die Zeugin soll als frühere Geschäftsführerin der Awo Wiesbaden den Arbeitsvertrag mit der Angeklagten abgeschlossen haben. Die Amtsrichterin sah sich daraufhin veranlasst, weitere Zeugen zu laden und den Prozess vorerst zu vertagen. Die Angeklagte hatte vor Gericht angekündigt, keine Einlassung abzugeben - und äußerte sich am Mittwoch auch nicht. Ein neuer Verhandlungstermin war zunächst nicht bekannt.
Der frühere SPD-Oberbürgermeister Feldmann war im November wegen seiner engen Beziehungen zur Awo abgewählt worden. Im Dezember verurteilte das Landgericht Frankfurt ihn wegen Vorteilsannahme zu einer Geldstrafe, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dabei ging es auch um einen überbezahlten Job als Leiterin einer Kita für Feldmanns damalige Partnerin. Gegen sie ergab sich in diesem Komplex jedoch kein hinreichender Tatverdacht wegen Vorteilsannahme oder Beihilfe, wie die Staatsanwaltschaft erklärte. Feldmann und die Angeklagte hatten 2016 geheiratet. 2021 gaben sie ihre Trennung bekannt.